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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0148
Gönner

BITTELBRONN

In Rot unter einem mit zwei roten Hufeisen belegten silbernen
Schildhaupt drei silberne Orgelpfeifen.

Die beiden Hufeisen weisen auf den landwirtschaftlichen Charakter
der Gemeinde, die drei Orgelpfeifen auf den seit 1894
bestehenden Orgelbau Stehle. Die Farben Silber und Rot sollen
an die einstige Zugehörigkeit zur Grafschaft Hohenberg im
Hoch- und Spätmittelalter (bis 1381) erinnern.
Das Wappen wurde am 15. März 1954 von der Landesregierung
verliehen.

Literatur: Steim (ks.): Das Ortswappen der Gemeinde Bittelbronn.
In: SWB Nr. 72 vom 29. 3.1967.

BOLL

Unter von Silber und Schwarz geviertem Schildhaupt in Silber
ein schwarzes Jagdhorn mit schwarzer Fessel. - Flaggenfarben
: Schwarz-Weiß.

Das von Silber und Schwarz gevierte Schildhaupt erinnert an
die Zugehörigkeit des Ortes zur Grafschaft Zollern. Das Jagdhorn
ist dem Wappen der Herren von Boll entnommen, die als
Ortsadel für das 13. und 14. Jahrhundert festzustellen sind.
Das Wappen und die Flagge wurden am 30. April 1957 vom
Innenministerium verliehen.

Literatur: Steim (ks.): Das Ortswappen der Gemeinde Boll. In: SWB
Nr. 73 vom 30. 3.1967.

BURLADINGEN

In Schwarz zwei schräggekreuzte silberne Schlüssel. - Flaggenfarben
: Weiß-Schwarz.

Am 27. Mai 1534 siegeln Vogt und Gericht zu Burladingen mit
einem eigenen Siegel (Durchm.: 25 mm, Umschr.: S. BVRLE-
DINGEN.; Abb. 1), das als Bild das Zollernwappen zeigt. Es
ist das älteste bekannte Dorfsiegel der Grafschaft Zollern. Die
Bemerkung in der Siegelankündigung der Urkunde, daß Vogt
und Gericht ein „eigen Siegel zu Zeiten gebrauchen" läßt darauf
schließen, daß Burladingen im Jahre 1534 noch nicht lange
ein Siegel führte und mit diesem Recht eine Sonderstellung unter
den zollerischen Gemeinden einnahm. Das letztere ergibt
sich auch aus einer Urkunde vom 26. September 1541, die von
der Stadt Hechingen und dem Dorf Burladingen für die anderen
Vögte, Gerichte und Gemeinden der Grafschaft Zollern besiegelt
wird, weil diese „aigens Insigels nit gebrauchen". Nach
1541 ist dieses Siegel nicht mehr festzustellen. Zahlreiche Urkunden
mit Burladinger Angelegenheiten aus dem späten 16.


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