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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0149
Kommunale Siegel und Wappen

und aus dem 17. Jahrhundert, die von anderen Stellen besiegelt
worden sind, deuten darauf hin, daß der Gemeinde die eigene
Siegelführung wieder abgesprochen worden ist. Erst beim Vergleich
vom Jahre 1710 zwischen dem Fürsten von Hohenzol-
lern-Hechingen und der Gemeinde Burladingen zur Beendigung
langjähriger Pirsch- und anderer Streitigkeiten erhielt die Gemeinde
wieder das Recht zum Gebrauch eines eigenen Siegels,
wobei vom Fürsten ausdrücklich bemerkt wurde, daß „dergleichen
nit Herkommens sein thuet, noch so schlechter Ding zu
gestatten ist" *. In diesem Fleckensignet sind, wie im Vergleich
erwähnt ist, „zwey Schlüssel gestochen". Die Gemeinde hat
dieses Recht offenbar schon vorher während der Rebellion gegen
den Fürsten in Anspruch genommen, denn das von 1752 bis
1798 in Abdrücken nachweisbare Siegel trägt die Jahreszahl
1702 (Durchm.: 25 mm, Umschr.: SIGEL • IN • FLECKEN ■
BVRLADINGEN • 1702, Abb. 2).

Im 19. Jahrhundert scheint es in Vergessenheit geraten zu sein,
bis die Gemeinde um das Jahr 1931 das Zeichen der beiden gekreuzten
Schlüssel wieder in ihr Siegel aufnahm. Die Farben
wurden in Anlehnung an die zollerischen Wappenfarben festgelegt
. Auf Empfehlung des Staatsarchivs Sigmaringen setzte
die Gemeinde das alte Symbol in einen Wappenschild und verbesserte
es heraldisch nach dem Vorbild des Siegelbildes von
1702 durch die Drehung der Bärte nach außen.
Die Bedeutung der gekeuzten Schlüssel für Burladingen konnte
bisher nicht geklärt werden. Solange keine bessere Deutung
möglich ist, wird man sie als altes Fleckenzeichen zu betrachten
haben. Mit dem einstigen Ortsadel, den bis zu Anfang des
15. Jahrhunderts nachweisbaren Herren von Burladingen,
hängt die Wappenfigur keinesfalls zusammen, denn diese führten
einen Falken auf ihren Siegeln.

Die Flaggenfarben wurden vom Innenministerium am 1. Juni
1956 verliehen.

1 Julius Cramer: Die Grafschaft Hohenzollern (1873), S. 345 f.
Quellen (Siegel): StadtA Hechingen (Urk. 1534). - FAS DH 51.178
(1538); 122.19 (1539); 143.756 (1541); 50E. 175 (1752); 50E. 176
(1774); 50 E 176 (1778). - StAS Fürstentum Hechingen C.II s.b.
Nr. 172 (Genehmigung des Ortssiegels 1710); Grafschaft Zollern
(Urk. 1798); Dep. 8, Urk. Nr. 40 (1798). - GemeindeA Burladingen
(Siegel von 1702).

Literatur: Julius Cramer: Die Grafschaft Hohenzollern; Stuttgart
1873, S. 345 f. - Hupp. - Johann Adam Kraus (Kr.): Das Ortswappen
von Burladingen. In: ZH7 (1938), S. 96. - Walter Sauter
(w.s.): Das Schlüsselwappen der Gemeinde Burladingen. In: HohZ
vom 11.1.1958. - August Speidel: Burladingen Heimatbuch, Burladingen
1958, S. 19 f. - Gönner, S. 299. - Steim (ks.): Das Ortswappen
der Gemeinde Burladingen. In: SWB Nr. 77 v. 4.4.1967. -
Stadler, S. 30.

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