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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0174
Gönner

Landeskommunalverbands führte der vom Regierungspräsidenten ernannte „Landesdirektor
", dessen Stelle 1944 aufgehoben wurde.

Nach dem Untergang des preußischen Staates im Jahre 1945 wurden die Ho-
henzollerischen Lande dem „Staatssekretariat für das französisch besetzte Gebiet
Württembergs und Hohenzollerns" unterstellt, das sich 1947 zu dem Land
„Württemberg-Hohenzollern" weiterbildete. In Ausführung von Art. 2 Abs. 2 der
Verfassung des neuen Landes vom 20. Mai 1947, worin den beiden hohenzolleri-
schen Kreisen die bis 1933 genossene Selbstverwaltung zugestanden wurde, errichtete
das Gesetz über die „Selbstverwaltung der Hohenzollerischen Lande" vom
7. September 1950 den früheren, die Kreise Hechingen und Sigmaringen umfassenden
Landeskommunalverband mit dem Kommunallandtag als Beschlußorgan
und dem Landesausschuß als Verwaltungsorgan.

Aufgrund von § 28 des Ersten Gesetzes zur Verwaltungsreform (Kreisreformgesetz
) vom 26. Juli 1971 wurde der Landeskommunalverband der Hohenzollerischen
Lande mit Wirkung vom 1. Januar 1973 aufgelöst.

Das Wappen ist am 19. November 1928 vom preußischen Staatsministerium
verliehen worden.

Der Landeskommunalverband hat dieses Wappen erneut in seiner Satzung
vom 25. Mai / 14. Dezember 1970, § 2, Ziffer 1, festgelegt: „Das Wappen des
Landeskommunalverbandes zeigt den weiß-schwarz gevierten Schild, die alte
Kennzeichnung Hohenzollerns, und darüber im weißen Feld den zollerischen Adler
". Die Heraldik kennt jedoch keinen „zollerischen Adler". Der Adler dieses
Wappens ist die preußische Wappenfigur. Wenn seit dem Übergang Hohenzollerns
an Preußen in dynastischer Begeisterung die Bezeichnung „Hohenzollern-Aar"
aufkam, so wollte man damit symbolhaft den historischen Weg der Zollern von
ihrer schwäbischen Stammburg bis nach Brandenburg-Preußen andeuten.

Eine künstlerische Darstellung des Wappens ist 1929 für den Sitzungssaal des
Landeshauses in Sigmaringen von Professor Henselmann geschaffen worden (Abb.
bei J. Mühlebach: Landeskommunalverband, S. 122).

Quellen: Akten des Hohenz. Landeskommunalverbands.

Literatur: Otto Hupp: Deutsche Ortswappen (Preußen), hrsg. von Kaffee HAG, Bremen
(1926-1939). - Josef Mühlebach: Der Landeskommunalverband der Hohenzollerischen
Lande. Sigmaringen 1972, S. 84 f., 122, 136. (Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns.
Heft 10.)

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