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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0180
Natale

für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen ins Paulskirchenparlament entsandt
wurde. Als Sprißler aber Anfang September das Parlament verließ, wurde
am 23. September 1848 Würth mit 88 °/o der abgegebenen Stimmen zum Nachfolger
gewählt. Bei den sich anschließenden Septemberunruhen in Sigmaringen, die
derartig radikale Formen annahmen, daß Fürst und Regierung zeitweise das Land
verließen, spielte Würth eine wichtige Rolle, stand aber von seinem Vorhaben, in
Sigmaringen die Republik auszurufen, ab, da er gerade noch rechtzeitig vom
Scheitern der revolutionären Erhebungen in Baden und Württemberg erfahren
hatte4.

Nach längerer Erkrankung nahm Würth am 19. Dezember 1848 seinen Sitz im
Frankfurter Paulskirchenparlament ein, wo er sich - wie schon im Vorparlament -
zur äußersten Linken hielt. Als die Regierung von Hohenzollern-Sigmaringen
gegen Würth ein Verfahren wegen Hochverrats einleitete, hob das Parlament am
9. Januar 1849 mit Zustimmung Würths seine Immunität als Abgeordneter auf,
doch kam es zu keinem Prozeß, so daß er seine parlamentarische Tätigkeit in
Frankfurt fortsetzen konnte 5. Um die Anerkennung der Reichsverfassung zu erzwingen
, forderte Würth am 28. April 1849 von Frankfurt aus zum Aufstand auf,
am 5. Mai zum Kampf gegen die Fürsten. Vergebens suchte er die Beteiligung Ho-
henzollern-Sigmaringens an der badisch-pfälzischen Erhebung anzuregen.

Als Preußen, Österreich und andere deutsche Staaten ihre Abgeordneten aus
dem Paulskirchenparlament abberufen hatten, siedelte Würth mit dem Rumpfparlament
nach Stuttgart über, wo es am 18. Juni 1849 durch württembergisches Militär
auseinandergetrieben wurde. Die noch vom Rumpfparlament ernannte, aus
Württemberg vertriebene und daher ins badische Oberland ausgewichene Reichsregentschaft
ernannte am 25. Juni 1849 in Freiburg Würth zum Reichskommissar
für die hohenzollerischen Fürstentümer. Würth zeigte am 28. Juni aus Konstanz
seine Ernennung den beiden hohenzollerischen Regierungen an, die aber ablehnend
reagierten, da sie die Beschlüsse des Rumpfparlamentes nicht anerkannten. Als
Würth sich dennoch Anfang Juli nach Hohenzollern begeben wollte, um als
Reichskommissar tätig zu werden, gelangte er nur bis Meßkirch, wo eine Deputation
des Sigmaringer Gemeinderats ihm die Umkehr empfahl: Der Zusammenbruch
des Aufstands in Baden und die bevorstehende Besetzung der hohenzollerischen
Fürstentümer durch preußische Truppen zeichneten sich ab. Würth sah nunmehr
die Aussichtslosigkeit seiner Mission ein und legte sein Amt als Reichskommissar
nieder.

Obwohl Gönner seine Dissertation mit dem Anschluß der hohenzollerischen
Fürstentümer an Preußen schließt, weist er noch darauf hin, daß Würth vor dem
Einmarsch preußischer Truppen in die Schweiz flüchtete und Advokat in Chur

4 Würth war also nie Präsident einer Republik Sigmaringen, wie noch Walther Frick irrtümlich
behauptete (W. Frick, Ein Donaueschinger war Präsident der Republik Sigmaringen
, in: Oberländer Chronik, Heimatblätter des Südkurier, 1964 Nr. 282). Vgl.
dazu E. Gönner, Die Revolution von 1848/49, 136 und 220 Anm. 61.

5 Siehe Würths betont republikanischen Eintrag ins „Parlaments-Album... der Mitglieder
des ersten deutschen Reichstages" bei Emst Senn, Die drei Hohenzollern im Frankfurter
Reichstag 1849 [Pfarrer Blumenstetter, Dr. Würth und Dr. Dieringer], in: Zollerheimat
5 (1936) 58 f.

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