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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0224
Neues Schrifttum

nächtliche Eilläufe. Neben der Briefübermittlung bestand ihre Aufgabe auch darin, anderen
Personen das Geleit zu geben. In St. Gallen eintreffende Boten wurden auf Kosten
der Stadt mit Wein bewirtet. In späterer Zeit - gegen 1600 - wurde dieses Sonderrecht
der Boten eingeschränkt. Bestallungsurkunden schreiben den Boten nunmehr vor, sich des
Weintrinkens zu enthalten und sich mit Most zu begnügen. Ob diese Maßnahme aus Sparsamkeitsgründen
oder wegen denkbarer Auswüchse ergriffen wurde, wird nicht mitgeteilt.

Bereits in Band II ist Marc Moser den Anfängen der Botenausleihe nachgegangen. In
dem Berichtszeitraum von 1458-1463 scheint sich dieses Rechtsinstitut endgültig durchgesetzt
zu haben, wie sich aus einer Reihe von Fällen urkundlich nachweisen läßt. Die
Vergütung erhielten die Boten ausschließlich vom Seckelmeister, während der private
Auftraggeber seinerseits an diese Amtsstelle zu zahlen hatte. Die Privatboten wurden insbesondere
in zweifacher Weise eingesetzt: einerseits wurden sie von ihren privaten Auftraggebern
an staatliche Stellen gesandt, um dort Empfehlungsschreiben für Rechtsstreitigkeiten
zu erhalten, andererseits hatten die Boten den Auftrag, die Stadt St. Gallen um
Rechtshilfe gegen St. Galler Bürger zu ersuchen.

Mit der Eroberung des Thurgaus im Jahre 1460 gewannen die Eidgenossen im Nordosten
den Anschluß an den Rhein und den Bodensee. Während der Zeit der militärischen
Aktion vom 20. September bis zum 28. Oktober herrschte zwischen St. Gallen und dem
von ihr entsandten Truppenkontingent ein reger amtlicher Botenverkehr. Hierin sieht Moser
erste Ansatzpunkte zur heutigen Feldpost.

Postgeschichtlich interessant ist die Vermutung Mosers, daß einige von weither einlaufende
Boten z. B. von Wiener Neustadt oder vom schwäbischen Biberach die Botschaft
über die gesamte Strecke selbst befördert haben, ohne sich einer Postablage zu bedienen.

Der sechste und zugleich letzte Abschnitt bringt einen Nachtrag zur äbtischen Postgeschichte
1458-1490.

Ganz am Rande wird auch die Geschichte Zollerns gestreift, indem auf Seite 67 ein
Botengang im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Grafen von Zollern um das
Erbe der Anna von Rhäzüns erwähnt wird. Für die landesgeschichtliche Forschung erwähnenswert
ist ein auf Seite 92 f. behandelter Botengang von Biberach nach St. Gallen.
Dieser wurde veranlaßt durch einen Streit um das Jagdrecht eines Biberacher Bürgers mit
Jägern des Grafen Eberhard zu Kirchberg. Die näheren Umstände deuten darauf hin, daß
hier ein Streit um das Freie Pirschrecht ausgetragen wurde. Der Anlaß war für die Stadt
Biberach so bedeutsam, daß sie in ihrer Bedrängnis Unterstützung bei der Stadt St. Gallen
suchte.

Ein sorgfältig redigierter Anhang, bestehend aus: Botengänge, Nachweis der Quellen
und der verwendeten Abkürzungen, Münzeinheiten, Löhne und Kaufkraft im ausgehenden
Mittelalter, Anmerkungen und ein Orts-, Personen- und Sachregister, bereichert die Darstellung
.

Zwar umfaßt die Arbeit nur den kurzen Zeitraum von 1458-1463, das vorliegende
Ergebnis ist aber nicht zuletzt durch die gezielte Detaildarstellung besonders wertvoll für
jeden post- und heimatgeschichtlich interessierten Leser.

Bad Honnef Ulrich Bergemann

Historisches Ortsnamenbuch von Bayern. Hrsg. von der Kommission für Bayerische
Landesgeschichte. Schwaben, Band 6: Heinrich Löffler, Stadt- und Landkreis Lindau.
München 1973. 143 S. m. Kt.

Mit dem vorliegenden Band erfährt die historisch-landeskundliche Beschreibung und
Forschung des Stadt- und Landkreises Lindau eine wertvolle Bereicherung, zumal sie die
1968 im Rahmen des Historischen Atlas von Bayern von M. Ott bearbeitete territorialgeschichtliche
Darstellung desselben Raumes insgesamt ergänzt.

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