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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0226
Neues Schrifttum

Die Arbeit von Johann Ottmar, eine Tübinger Dissertation vom Jahre 1972, ist
nicht nur ein bloßer Zuwachs zu diesen Werken, sondern greift ein Thema erneut auf, zu
dem schon Elisabeth Schlumpberger mit ihrer Geschichte der Herrschaft Sterneck beigetragen
hat, nämlich die Geschichte des Niederadels.

Ottmars Werk ist in zwei Teile gegliedert. Im Teil I wird „Burg und Schloß Neuneck
" behandelt; Teil II gibt die „Stammtafel der Familie von Neuneck in Listenform"
wieder.

Das 1. Kapitel des I. Teils, in dem Name, Herkunft, genealogische Entwicklung und
Besitz der Familie von Neuneck untersucht werden, ist von besonderem Gewicht einmal
als Beitrag für die - von den Quellen her gesehen - Anfänge der mittelalterlichen Geschichte
in der Landschaft vor dem mittleren Schwarzwald, zum andern, weil Ottmar
hier methodische Möglichkeiten zeigt, wie die Anfänge eines niederadeligen Geschlechts
auch in die Zeit vor dem Einsetzen der schriftlichen Quellen zurück aufgespürt werden
können.

Zunächst behandelt der Verfasser die örtlichen Gegebenheiten: die Lage von Ort und
Burg Neuneck in der Landschaft, den Standort der Burg auf einem durch einen tiefen
Graben vom Vorgelände abgetrennten Vorsprung und den Plan der Burg.

Im folgenden Teil des 1. Kapitels untersucht Ottmar die Bedeutung des Namens
Neuneck. Er stellt klar, daß dieser Name eindeutig nicht als „9-eck", sondern als „Neueneck
", also als „Burg auf dem neuen Eck" oder als „neue Burg auf einem Eck" zu verstehen
ist. Diesem Namen nach zu schließen wurde sie erbaut von einem Angehörigen eines
Geschlechts, das einen älteren Sitz (sozusagen "Alteneck") besaß.

Im dritten Teil dieses 1. Kapitels versucht der Verfasser, die Herkunft der Familie
v. Neuneck aufzuhellen. Er erschließt zunächst aus der die frühesten Träger des Namens
betreffenden Überlieferung, daß die Burg Neuneck sicher um das Jahr 1250, wahrscheinlich
aber schon ungefähr 30 Jahre früher bestand, und ferner, daß für das Dasein der Familie
v. Neuneck Entsprechendes gilt. Um die Frage nach der Herkunft der Familie beantworten
zu können, muß der Verfasser weiter ausholen.

Ottmar beschäftigt sich zunächst mit dem Burghügel in Unteriflingen und mit dem
Nebeneinander der beiden Siedlungen Ober- und Unteriflingen. Ob allerdings anzunehmen
ist, daß Oberiflingen mit seiner Michaelskirche älter ist als Unteriflingen, bezweifle
ich. Vielmehr bin ich der Ansicht, daß hier schon seit dem frühen Mittelalter zwei Siedlungen
auf gemeinsamer Markung nebeneinander bestehen. Oberiflingen ist meinem Erachten
nach als eine Herrensiedlung anzusehen mit einem Herrenhof, dem späteren Unge-
richtshof, in den die Michaelskirche mit ihrem großen Pfarrsprengel gehörte. Im Jahr
1896 wurde (von Dorn) am Westrand des Orts ein Grabhügel mit Grabkammer ausgegraben
, der nach den noch erhaltenen Funden - darunter ein Goldblattkreuz - die Gräber
eines Mannes und einer Frau enthielt, offenbar Adeligen, die hier in der 1. Hälfte des
7. Jahrhunderts bestattet wurden. (Der Hügel gehörte zu einem der beiden kleinen (?)
frühmittelalterlichen Gräberfelder in und nahe bei Oberiflingen.) Unteriflingen ist dagegen
als bäuerliche Siedlung zu erklären, die stärker von reichlicher Wasserzufuhr abhängig
war und deshalb im Quellenhorizont angelegt wurde. (Ähnliche Verhältnisse -
Adelshof und bäuerliche Siedlung nebeneinander - sind nicht selten anzutreffen, zum
Beispiel in Cannstatt und, in der nächsten Umgebung von Neuneck, nämlich in Tumlingen
im Waldachtal: dort stand ein Hof, der im Hochmittelalter den Grafen v. Sulz eigen war
und in den die einstige uralte St. Hilarius-Kirche gehörte, auf dem „Tumlinger Berg", und
die bäuerliche Siedlung unterhalb am Oberlauf der Waldach).

Die seltsame Lage des Unteriflinger Burghügels im Hang ist sicherlich, wie Ottmar
ausführt, nicht nur mit der dort eher gegebenen Möglichkeit, den Graben mit Wasser zu
füllen, zu erklären, sondern auch mit den Rechtsverhältnissen in Oberiflingen, die dort im
Hochmittelalter den Bau einer Burg nicht erlaubten. Die Frage, ob die Burg schon in der
Zeit des um 1085/1110 genannten Bubo v. Uveningen oder erst später errichtet wurde,
muß allerdings offen bleiben, solange der Hügel nicht archäologisch untersucht ist.

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