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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0228
Neues Schrifttum

drei uneheliche, erfaßt; dazu kommen noch 13 weitere auch nicht vermutungsweise einzuordnende
Namensträger. Anschließend folgt eine Ubersicht über die einzelnen Linien
des Geschlechts: Neuneck-Neuneck (später v. Ehingen), Neuneck-Egelstal bzw. -Altingen,
und die beiden Linien Neuneck-Glatt (A und B).

Bemerkenswert sind die frühen familiären Beziehungen zu anderen Geschlechtern.
Die Heiratsverbindungen im 13. Jahrhundert sind nicht bekannt; Ottmar vermutet, daß
sie sich vielleicht noch auf jene in der Landschaft vor dem Schwarzwald gesessene Schicht
kleiner Freier beschränkten, die im Reichenbacher Schenkungsbuch so deutlich hervortritt.
Er stellt fest, daß die Neunecker um 1300 sich nicht mehr von den Ministerialengeschlechtern
unfreier Herkunft abhoben, abgesehen von ihrer Burg, die stets freies Eigen
war. Nun wurden Heiratsverbindungen zu anderen Familien des Niederadels und solchen
des städtischen Patriziats geknüpft.

Einige Zweige des Geschlechts nannten sich nicht v. Neuneck, oder umgekehrt, Ottmar
kann einige nachfolgend genannte Familien mit anderen Namen als Zweige des Neunecker
Geschlechts erweisen.

v. Glatt: Volz v. Glatt, 1316-1345 genannt, erscheint fünfmal als Volz v. Neuneck
zu Glatt, aber elfmal als Volz v. Glatt.

v. Tumlingen (Kr. Freudenstadt): Volz v. Tumlingen, genannt 1307 und 1318, war
ziemlich sicher auch ein Neunecker. (Der 1307 als Zeuge für Volz erscheinende Marquart
v. Tumlingen dürfte allerdings, meiner Meinung nach, einem anderen nach demselben Ort
sich nennenden Geschlecht angehört haben).

v. öndingen, v. Ehningen (= Ehningen, Kr. Böblingen): Albrecht v. öndingen verkaufte
1319 Rodt bei Loßburg an Volz v. Glatt und seinen Bruder Johann; Claus Enin-
ger, Bürger zu Esslingen, führte 1408 ein Wappen, das dem der Neunecker sehr ähnlich
ist.

v. Talheim (= Ober- oder Untertalheim, Kreis Freudenstadt; seit dem 16. Jahrhundert
ist in Obertalheim ein Schloß nachweisbar): Auch Hug v. Talheim, genannt 1318, 1319,
1323 (? 1298 Hug v. Talheim, Vogt zu Sulz; WUB 11, 143, Nr. 5132) führte nach Angabe
von Gabelkofer 1323 im Siegel den Neuneckischen Schild. Außer diesem Hug und den
anderen vom Verfasser genannten v. Talheim dürften diesem Geschlecht ferner angehört
haben: 1343 dementia v. Bellenstein und Hug v. Dalheim, ihr Sohn; mit einiger Sicherheit
Frau und Sohn des vorgenannten Hug v. Talheim (Karl J. Glatz: Geschichte des
Klosters Alpirsbach. Straßburg 1877, 287 f., Nr. 120); 1366 Anna, Volzen v. Talheim
Tochter, verheiratet mit Hans Jüngling, Bürger von Wolf ach (Franz Xaver Hodler:
Geschichte des Oberamts Haigerloch. Hechingen 1928, 160).

Die Zuweisung dieser Geschlechter zu der Familie v. Neuneck ist, wenn auch nicht in
allen Beispielen völlig gesichert, ein wichtiger Beitrag für die Geschichte ihres einstigen
Wirkungsbereiches.

Im 2. Kapitel seines Werkes behandelt Ottmar die Besitz- und Rechtsverhältnisse auf
der Burg Neuneck in den Jahren 1382 bis 1612. Daraus zeigt sich deutlich, daß die Burg
eine „Ganerbenburg" war, an der verschiedene Linien der Neunecker und auch angeheiratete
Familien wie die v. Ehingen und v. Closen Anteile hatten, die einige von ihnen auch
bewohnten.

Im 3. Kapitel schildert der Verfasser die bauliche Entwicklung der Burg Neuneck.
Der älteste Teil derselben, die obere Burg, war eine Schildmauerburg, ähnlich wie der
Lichtenfels bei Leinstetten (Kr. Rottweil) und Burg Dießen (Kr. Freudenstadt), und dürfte
wie diese etwa 1220/50 erbaut worden sein.

Ottmar verfolgt die Baugeschichte der Burg weiter und geht dabei besonders auf die
Umgestaltung zum Schloß zwischen 1531 und 1590 ein. Er faßt die aus den Quellen erschlossenen
Nachrichten über das Schloß und seine Teile zusammen zu einer Beschreibung
einmal der Burg vor 1530 und dann der Baulichkeiten des Schlosses im 16. Jahrhundert
. Dieses Kapitel zeigt, was schriftlichen Quellen an Nachrichten über ganz oder zum
Teil verschwundene Burgen entnommen werden kann.

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