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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0233
Besprechungen

stige Angehörige der Universität. Sein besonderes Augenmerk wendet der Verfasser der
akademischen Gerichtsbarkeit zu, die im Vergleich mit anderen Hochschulen zwar recht
umfassend war, hinsichtlich der allgemein geltenden zeitgenössischen Reglementierungen
aber nicht so „abnorm" wirkt, wie es manche universitätsgeschichtliche Arbeit wegen ihrer
verengten Betrachtungsweise erkennen läßt (S. 349); hier bewährt sich die Vertrautheit des
Autors mit den territorialen Polizeiordnungen der Zeit. Ein weiteres Kapitel ist der Wirtschaftsverwaltung
gewidmet, die eine finanzielle Selbständigkeit der Universität gewährleisten
mußte. Die Darlegungen über die innere Universitätsverfassung enden mit Hinweisen
auf Stipendien und Einrichtungen wie Burse, Stift und Collegium Illustre. Den Abschluß
des Buches bildet ein allerdings leider nur kursorisch gebliebener Teil über die erfolglosen
Reformversuche im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts (Karl Eugen fügt 1769
der Universität seinen Namen hinzu und teilt die neuen Statuten von 1771 sogar der
schwäbischen Kreiskanzlei „behufs Empfehlung der Universität auf Creisconventen" mit
(Hauptstaatsarchiv Stuttgart C 10 Bü 1362), um Tübingen aber bald zugunsten seiner Hohen
Karlsschule zu vernachlässigen) und über den mit dem Aufstieg Württembergs zum
Königreich verbundenen Untergang der alten Universitätsstruktur (1806-1811).

Das mit sorgfältigen Personen-, Orts- und Sachregistern erschlossene Werk wirft ein
neues Licht auf die Verfassung der Universität Tübingen und deren Besonderheiten im
Verfassungsgefüge des alten Württembergs. Die vielgerühmten Freiheiten der Hochschule
erwiesen sich freilich im Blick auf neuere Universitätsgründungen wie Göttingen keineswegs
als durchaus vorteilhaft, weil sie die Wissenschaftsfreiheit moderner Prägung nicht
umfaßten. Zwar stand die Universität auf eigenen finanziellen Füßen und war darin von
Landesherr und Ständen unabhängig; die Wirtschaftsverwaltung aber hielt wertvolle
Kräfte von Forschung und Lehre ab. Die vielfältigen Privilegien kamen einer sich selbst
ergänzenden professoralen „Ehrbarkeit" zugute, nicht aber notwendigen Neuerungen in
den wissenschaftlichen Einrichtungen. Ohne Mitglied der Landschaft zu sein, fand die
Universität mit ihrer oligarchischen Struktur in den Ständen starken Rückhalt, was zugleich
aber Stillstand bedeutete, da der aufklärerische Absolutismus sich universitätsrefor-
merisch nicht durchzusetzen vermochte; hier mag es aber auch in Stuttgart an einem
Münchhausen oder Althoff gemangelt haben. Die Untersuchungen des Verfassers bestätigen
, was Goethe 1797 an seinen Herzog von Weimar über die Tübinger Universität berichtete
: Sie sei sehr schwach, obwohl sie verdienstvolle Leute besitze und ein ungeheures
Geld auf die verschiedenen Anstalten verwende; „allein die alte Form widerspricht jedem
fortschreitenden Leben, die Wirkungen greifen nicht ineinander, und über der Sorge, wie
die verschiedenen Einrichtungen im alten Gleise zu erhalten seien, kann nicht zur Betrachtung
kommen, was man ehemals dadurch bewirkte und jetzt auf andere Weise bewirken
könnte und sollte". In der Tat hatte sich mit der Tübinger Universitätsverfassung ein
Stück Mittelalter in die Neuzeit gerettet (S. 454).

Hohenheim Peter-Christoph Storm

Ulm und Oberschwaben. Zeitschrift für Geschichte und Kunst. Hrsg. vom Verein für
Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben und der Stadt Ulm. Ulm: Süddeutsche
Verlagsgesellschaft 40/41 (1973) 378 S. m. Kt., Tab. u. Abb.

Der vorliegende Doppelband wird dem im Titel dieses regionalgeschichtlichen Organs
zum Ausdruck kommenden Programm, Beiträge zur landeskundlichen Forschung der
Stadt Ulm einschließlich ihrer näheren Umgebung und der größeren Landschaft Oberschwaben
zu publizieren, in nahezu idealtypischer Weise gerecht. Unter diesem Aspekt
seien die umfangreicheren Abhandlungen von F. R. Zankl „Die Stadtkerngrabung am
Grünen Hof, im Südostbereich des staufischen Ulm. Vorbericht über die erste Grabungskampagne
", M. Huber „Ein Einkünfteregister der Grafschaft Kirchberg-Kirchberg von

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