Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 24
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1977/0026
Lahn

der Aufzählung der Familien werden für die größeren Orte die Abwesenden mit
Angabe des Berufes und z. T. des Aufenthaltsortes aufgezählt.

Für die ganze Bevölkerung werden keine Altersangaben gemacht.

Die Korrespondenz über die Konsignation der Untertanen von 1777: UF 8

Der Briefwechsel zwischen dem Obervogteiamt Jungnau und der Fürstlich
Fürstenbergischen Hofkammer in Donaueschingen informiert genau über das Zustandekommen
der Konsignation von 1777. In einem Brief vom 28. November
1777 fordert die Hofkammer den Obervogt in Jungnau auf, eine Zählung in
den ihm untergebenen Orten durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sollen innerhalb
von vier Wochen in die mitgeschickte Tabelle eingetragen und an die Hofkammer
geschickt werden. Zur Zählung sollen die Schultheißen von Haus zu
Haus gehen und alle Personen unter folgender Gliederung aufnehmen: von 1-10
Jahren, von 11-19 Jahren, von 20-30 Jahren, von 31-45 Jahren, von 46-55
Jahren, von 56—80 Jahren und darüber.

Außerdem sollen Geschlecht und Familienstand angegeben werden. Daraufhin
richtet der Obervogt Heiner Mors am 7. Dezember 1777 an jeden Schultheißen
seines Herrschaftsbezirkes einen Brief, in dem er die Anweisungen der Hofkammer
weitergibt. Mit Hilfe der Generaltabelle 21 ergänzt er die verlangten Angaben
. Die Verzeichnisse sollen bis zum 22. Dezember von den Schultheißen nach
Jungnau gebracht werden. Ein Brief der Hofkammer vom 6. Dezember 1777 an
den Obervogt in Jungnau zeigt, daß dieser eine Rückfrage an die Kammer gerichtet
hat, die uns nicht erhalten ist. Der Bescheid der Hofkammer lautet: Die in der
Herrschaft dienenden Beamten sollen mitgezählt werden, die Fremdlinge sollen
nicht in die Tabelle aufgenommen werden. Am 27. Dezember 1777 schickt der
Obervogt Heiner Mors die ausgefüllte Tabelle an die Hofkammer in Donaueschingen
zurück. Die Frist von vier Wochen wurde also trotz Rückfrage eingehalten
!

Das System, das im Brief der Hofkammer erwähnt wird, ist wahrscheinlich
das „Fortenbachische System", das die Sanierung und Verbesserung der gesamten
Wirtschaft im fürstenbergischen Staat bezweckte. Der 1777 regierende Fürst Joseph
Wenzel zu Fürstenberg war ein Anhänger des physiokratischen Systems, das
im Zuge der josephinischen Aufklärung den Grund und Boden als einzige Quelle
des Wohlstandes ansah. Deshalb wurde die Förderung der Landwirtschaft in den
Mittelpunkt aller wirtschaftlichen Überlegungen gestellt. Im Fürstentum Fürstenberg
sollte der Markgräflich Badische Geheime Rat Bernhard von Fortenbach als
Generalbevollmächtigter des Fürsten diese Ideen zum Nutzen des fürstlichen Finanz
- und Kammerwesens verwirklichen. Dazu erließ dieser 1777 eine Hofkam-
merinstruktion, in der Erhebungen über den Bevölkerungsstand, den Stand der
Kultur des Grunds und Bodens etc. vorgesehen waren. Die Erhebungen über den
Bevölkerungsstand in der Herrschaft Jungnau stehen also mit den in dieser Arbeit
verwendeten Bevölkerungsverzeichnissen von 1777 in Verbindung 22.

21 Vgl. Abb. 4.

äa Vgl. zum Fortenbachischen System: Barth, Der baaremer Bauer, S. 19.
24


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