Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 42
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1977/0044
Lahn

3.2 Die Sozialstruktur der Bevölkerung

Die Einteilung der Bevölkerung in Besitzklassen, die ich in den folgenden Tabellen
übernehme, ist in den verschiedenen Quellen unterschiedlich. In den für-
stenbergischen Landen wird die Bevölkerung hauptsächlich in folgende Besitzklassen
aufgeteilt41:

ganze Bauern: sie leisten mit ganzen Zügen zu sechs Pferden Frondienst
Halbbauern: sie leisten mit 1-4 Pferden Spanndienste
Viertelsbauern: sie leisten ebenfalls mit 1-4 Pferden Spanndienste
Taglöhner: sie leisten nur Handdienste

Die Viertelsbauern werden auch Stimpler oder Seidner bzw. Söldner genannt42.
Z. T. werden in den Listen aber auch Viertelsbauern und Söldner nebeneinander
aufgeführt. Zusätzlich zu dieser Besitzklasseneinteilung werden die Handwerker
oft als eigene Gruppe angeführt. Z. T. wird innerhalb dieser Gruppe noch der genaue
Beruf angegeben. Seltener werden Knechte, Hintersassen 43 und Pfründer 44
gesondert aufgeführt.

In den Verzeichnissen, die nach dem Besitz aufgebaut sind, werden nur die
Haushaltsvorstände, d. h. die Männer genannt. Frauen tauchen in diesen Listen
nur auf, wenn sie als Witwen den Haushalt führen.

Der Grundbesitz, der für die Einteilung in die vier Besitzgruppen maßgeblich
war, ist nur für die Klasse der ganzen Bauern bekannt. Barth nennt einen Mindestbesitz
von 48 Jauchen Ackerland und 11 bis 12 Mannsmahd Wiesen, der 1757
und erneut 1777 von der fürstenbergischen Regierung für ein ganzes Bauerngut
vorgeschrieben worden war45. Um auch eine Vorstellung von den Besitzgrößen
der Halbbauern, Viertelsbauern und Söldner zu vermitteln, gebe ich einige Beispiele
aus Steuerbüchern der Herrschaft Jungnau 46, die den tatsächlichen Besitz
der einzelnen Bauern zur Berechnung der Steuern zugrunde legen. Solche Bücher
waren aber nur für den letzten der in dieser Arbeit beschriebenen drei großen
Zeiträume aufzufinden, nämlich für die Zeit um 1780. Die Angaben bezogen sich
auch nicht auf alle Orte der Herrschaft, sondern nur auf Inneringen, Unter-
schmeien und Hochberg. Der Grundbesitz ist in den Steuerbüchern eingeteilt in
eigene Güter (EG), Erblehen (EL), Landgarbfelder (LF) und Stockfelder (SF), fer-

41 Vgl. F. K. Barth, Der baaremer Bauer, S. 21.

48 Söldner = Seidner = Inhaber einer Seide, eines Anwesens mit geringem Feldbesitz, nach:
Hermann Fischer, Schwäbisches Wörterbuch.

45 Hintersasse = Beisitzer, Mietswohner, nach: Hermann Fischer, Schwäbisches Wörterbuch
.

44 Pfründer = Inhaber einer Pfründe = Leibgeding, was sich der Bauer ausbedingt, wenn
er sein Gut dem Sohn übergibt, nach: Hermann Fischer, Schwäbisches Wörterbuch.

45 Vgl. F. K. Barth, Der baaremer Bauer, S. 21 f.

44 StAS, Bestand Ho 171, Herrschaft Jungnau. - Paket 6 Nr. 16, Steuerbuch für die Gemeinde
Hochberg 1785/86, Paket 6 Nr. 18, Steuerbuch für die Gemeinde Unterschmei-
en 1784/86, - Paket 7, Steuerbuch für die Gemeinde Inneringen 1784/86.

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