Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 96
(PDF, 41 MB)
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Bradler

1.2 Auswirkungen der Revolution von 1918 in den Hohenzollernschen Landen

Die Revolution von 1918 entfachte eine breite öffentliche Diskussion über die
weitere staatliche Zugehörigkeit des Regierungsbezirks Hohenzollernsche Lande
zum preußischen Staatsverband. Im ostschwäbischen Raum, d. h. besonders im
Bayerischen Kreis „Schwaben und Neuburg" (dem heutigen Regierungsbezirk
„Schwaben" mit seiner Hauptstadt Augsburg) und in der Ulmer Gegend wurden
Forderungen nach einem aus den altschwäbischen Stammesgebieten in Anlehnung
an das staufische Herzogtum zwischen Rhein und Lech zu bildenden „Reichsland
Schwaben" laut10. Hierfür trat namentlich der Ulmer Studiendirektor Dr. Karl
Magirus mit seinem „Schwabenkapitel" genannten Sympathisantenkreis in einer
weitverbreiteten, in mehrfacher Auflage nachgedruckten Flugschrift „Zeitblatt
Schwaben" zur Jahreswende 1918/19 ein11: Das Deutsche Reich in seiner neuen
Gestalt mag ein bundesstaatliches sein, jedenfalls müssen die groben Nähte, die
immer ein wenig Flickarbeit verraten haben, verschwinden... Jetzt aber ist die
Bahn frei; man darf wohl beisetzen jetzt oder nie mehr. Als unser gutherziger
König Wilhelm II. von Württemberg die Krone niederlegte, sprach er aus, daß er
kein Hindernis für eine freie Entwicklung sein wolle. So auch das badische Fürstenhaus
. Hohenzollern und die kleineren Enklaven im württembergischen und
badischen Oberland sind durchaus schwäbischer Boden. Wenn wir jetzt an einen
Zusammenschluß des schwäbischen Stammes und der ihm von Alters her kulturell,
wirtschaftlich und nachbarlich wie auch durch zahllose verwandschaftliche Verknüpfungen
eng verbundenen, badischen und württembergischen Landesteile zwischen
Neckarmündung und Tauber zu einem Bundesstaat oder Reichs-
land Schwaben denken, so geschieht dies nicht in einer partikularistischen

10 Noch im Jahre 1930 propagierte Dr. Konstantin Bertele mit seiner antibayerischen
Denkschrift „Reichsland Groß-Schwaben mit Stuttgart und Augsburg" diese Idee. Zuvor
, 1923, reichte Hellmut Gräff eine volkswirtschaftliche Dissertation an der Universität
Freiburg im Breisgau über das Thema „Eine Untersuchung der wirtschafts-politi-
schen Grundlagen zu dem Plan eines Staates Baden-Württemberg" ein, die
sich im wesentlichen mit den heutigen Verhältnissen deckt. - Der bayerische CSU-Bundestagsabgeordnete
Dr. Jaeger unterbrach die Ausführungen von Kurt-Georg Kiesinger
bei der 3. Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den
Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern in der Plenarde-
batte des Deutschen Bundestags, 138. Sitzung, 25. April 1951, Protokoll S. 5437, bei der
Erwähnung der Begriffe „Südweststaat-Gedanke", „Württemberg-Baden" und „Baden-
Württemberg" mit dem Zwischenruf: „Groß-Schwaben!". - Uber Bayerisch-
Schwaben: Gesetz und Verordnungsblatt für Bayern. 1939, S. 41. - G.Schmitt, Gebietsreform
im Allgäu. In: Allgäuer Geschichtsfreund 73 (1973) 91.

11 Dr. Karl Magirus (1856-1939), Studiendirektor in Ulm, vgl. Schwäbischer Merkur
1939 Nr. 131,5. Das Flugblatt befindet sich im Nachlaß von Conrad Haußmann.
HStAS, Q 1/2, Bü. 48 und im StAS, Bestand P I E 120 = II 13650. - Vgl. K. Schreiner
und H. G. Hofacker, Spätmittelalterliche und neuzeitliche Stauferüberlieferungen in
Schwaben und Württemberg. In: Die Zeit der Stauf er. Katalog der Ausstellung. Bd. 3,
1977, S. 323 f. - G. Bradler, Einst brisanter Beitrag zur Zeitgeschichte. Der Ulmer Dr.
Karl Magirus und seine Flugschrift für ein „Reichsland Schwaben". In: Schwäbische
Zeitung, Ausgabe Ulm 12. 3.1977.

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