Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 99
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1977/0101
Der „Großschwaben-Plan"

18. November 1918 ließen der preußischen Staatsregierung eine Erkundung der
Stimmung vor Ort in den Hohenzollernschen Landen angeraten erscheinen; sie
entsandte daher Ministerialdirektor Dr. Meister aus dem Innenministerium nach
Sigmaringen. In der sogenannten „Gründonnerstagssitzung" am 17. April 1919 17,
die im Landeshaus zu Sigmaringen stattfand, kam es zu einer ausführlichen Anhörung
des Landesausschusses durch diesen Vertreter des preußischen Innenministers
. Als Mitglieder des hohenzollernschen Landesausschusses nahmen Regierungspräsident
Graf Brühl, Geheimer Regierungsrat Sauerland und Amtsgerichtsrat
Dr. Beizer, der letztere als Versammlungsleiter, teil; außerdem waren Repräsentanten
der Handelskammerstelle Hohenzollern, der Handwerkskammer, des hohenzollernschen
Bauernvereins, des Raiffeisen- und Darlehnskassenverbandes, des
Arbeiterrats Hechingen-Haigerloch und des Beamtenrats geladen. Dr. Meister
stellte fest, daß „die Preußische Staatsregierung ... keineswegs gesonnen ist, sich
Hohenzollerns durch Weggäbe an andere Bundesstaaten zu entäußern; es abzuschütteln
, etwa als eine Last, ... davon kann keine Rede sein." Als Ergebnis der
Aussprache stellte Dr. Beizer in seiner Eigenschaft als Vorsitzender fest: „Mit Ausnahme
eines Vertreters sind alle Anwesenden darüber einig, daß keine Veranlassung
besteht, sich von Preußen loszusagen. Einstimmig wird die Forderung der
Unteilbarkeit Hohenzollerns aufrecht erhalten und einstimmig wird die Ansicht
vertreten, daß für den Fall des Zustandekommens einer Republik Großschwaben
Hohenzollern sich dem Beitritt nicht entziehen kann." Auf der 47. Sitzung
des Hohenzollernschen Kommunallandtages am 22. April 1919 wurden die Beschlüsse
der Verhandlungen zwischen dem Landesausschuß und dem Regierungsvertreter
Dr. Meister bestätigt und das Ergebnis der Beratungen von Dr. Beizer
dahingehend zusammengefaßt:

„1. Die Unteilbarkeit Hohenzollerns wird verlangt.

2. Beim Zustandekommen einer Republik Großschwaben wird sich Hohenzollern
nicht entziehen können.

3. Es besteht keine Veranlassung, sich von Preußen zu trennen.

4. Das Volk soll gehört werden.

5. Auch bei einer Vereinigung mit anderen Staaten soll der Kommunalverband
bestehen bleiben" 18.

17 Wie oben in Anra. 6 und 15. - Dr. Friedrich Meister (1870-1946). Personalakte im
Geheimen Staatsarchiv, Preußischer Kulturbesitz, Rep. 184 Preußisches Oberverwaltungsgericht
, Schriftliche Auskunft vom 4.11.1976. - Carl Sauerland (1861-1939),
Personalakte im StAS, Ho 235 A, S Nr. 35. - Vgl. W. Bernhardt/R. Seigel (wie
Anm. 3), S. 598.

18 Wie oben in Anm. 6 und 15. - C. Sauerland (wie oben Anm. 3), S. 30 ff.

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