Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 100
(PDF, 41 MB)
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Bradler

2. DIE „REICHSREFORM" ZU BEGINN DER WEIMARER REPUBLIK

2.1 Reichsreform und Weimarer Nationalversammlung -

Initiative von Wilhelm Keil zur Vereinigung Südwestdeutschlands

In den Verfassungsentwürfen von Max Weber und Hugo Preuß wird im Rahmen
der Umgestaltungsvorschläge für den territorialen Aufbau des Deutschen
Reichs auch die Angliederung Hohenzollerns an Württemberg empfohlen 19. In
der Frage der neu zu bildenden Territorien übte die Weimarer Nationalversammlung
jedoch Zurückhaltung. Die Weimarer Verfassung von 1919 hat den fördera-
listischen Aufbau des Deutschen Reiches von 1871 im Kern bestehen lassen. Die
im Artikel 18 der Reichsverfassung vorgesehene Beseitigung der Vormachtstellung
Preußens durch Verselbständigung seiner Provinzen auf Grund von Volksabstimmungen
und der Auftrag, das Reich und seine Länder neu zu gliedern, wurde nicht
genützt. Der Artikel 18 der Weimarer Verfassung - er entspricht den Artikeln
29 und 118 des Bonner Grundgesetzes - beinhaltet u. a. „Die Gliederung des
Reichs in Länder soll unter möglichster Berücksichtigung des Willens der beteiligten
Bevölkerung der wirtschaftlichen und kulturellen Höchstleistung des Volkes
dienen..."

Bereits auf einer süddeutschen Staatenkonferenz am 27. und 28. Dezember
1918 in Stuttgart hatten sich die Regierungen von Bayern, Württemberg und Baden
„gemeinsam auf eine Neueinrichtung des Reichs auf bundesstaatlicher Grundlage
" geeinigt 20. Anläßlich der Beratungen der Weimarer Nationalversammlung
zu Weimar im dortigen Nationaltheater trafen sich auf Einladung des Reichstagsabgeordneten
Wilhelm Keil 18 badische und württembergische Parlamentarier zu
einer vertraulichen Besprechung über die aktuelle Frage der „Vereinigung zwischen
Württemberg und Baden". Zuvor schon, am 17. Januar 1919, hatte Theodor
Heuss in seiner vor der Deutschen Demokratischen Partei in Stuttgart gehaltenen
großen Rede „Deutschlands Zukunft" ausgeführt:

„Ich könnte mir aber gut vorstellen, daß Württemberg und Baden einen anständigen
Staat zusammen geben, das heißt nicht, daß wir von hier aus Baden
.annektieren' sollten... Aber vor der Territorialgeschichte dieser beiden Staaten
brauchen wir wirklich keine Ehrfurcht zu haben . .. Baden ist geographisch ein
recht unglückliches Gebilde, wie es sich um Württemberg herumlegt - Schwarzwald
und Neckar, die Stammesarten und die Wirtschaftsaufgaben sind uns gemeinsam
...

18 Grundlegend: G. Schulz, Zwischen Demokratie und Diktatur. Verfassungspolitik und
Reichsreform in der Weimarer Republik. Bd. 1, 1963, S. 114 ff. - Ders., Triebkräfte
und Ziele der Reichsreform nach der Weimarer Verfassung. In: R. Morsey, Verwaltungsgeschichte
. 1977, S. 71-106, bes. S. 85. - W. Münchheimer, Die Neugliederung
Deutschlands. Grundlagen-Kritik-Ziele und die Pläne zur „Reichsreform" von
1919-1945, 1949. - H. H. F. Wagner, Die territoriale Gliederung Deutschlands in
Länder seit 1871. Ein Beitrag zum Problem des Förderalismus. Phil. Diss. Tübingen
1961. Typoskript. - Ders., Strukturen und Typen deutscher Länder. Eine Untersuchung
über den Regionalismus in Deutschland. In: Politische Vierteljahresschrift 10
(1969) 80-89.

10 G. Schulz (wie Anm. 19), S. 138 f.

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