Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 112
(PDF, 41 MB)
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Bradler

Frage kundzugeben. In diesem Falle hätte Württemberg, das die hohenzollerische
Frage nicht aufgerollt hat, keinen Grund, einer Vertagung dieser Frage entgegenzutreten
. Andernfalls ist die Bildung eines Landes Großschwaben in absehbarer
Zeit nicht in Aussicht zu nehmen und daher immerhin Anlaß gegeben, zunächst
wenigstens die hohenzollerische Frage weiterzubehandeln, da das Sonderdasein
Hohenzollerns zwischen Württemberg und Baden dem in Art. 18 der Reichsverfassung
aufgestellten Grundsatz der Gliederung der Länder nach dem Gesichtspunkt
der wirtschaftlichen und kulturellen Höchstleistung offenbar widerspricht,
während eine Vereinigung von Württemberg und Baden nach der Reichsverfassung
als ein für diese beiden Länder durchaus freiwilliger Schritt gelten muß."

Die württembergische Staatsregierung stellt am 1. 3. 1921 offiziell fest: „Das
Gutachten bewegt sich im ganzen auf einem Boden, der vom württembergischen
Standpunkt aus annehmbar ist; insbesondere tritt die württ. Regierung dem
Schlußergebnis des Gutachtens bei, daß der Anschluß ganz Hohenzollerns an
Württemberg die richtige Lösung sein werde... Von den Gründen, die die badische
Äußerung vom 25. Januar 1921 für das Verlangen der Vereinigung des Oberamtsbezirks
Sigmaringen mit Baden anführt, muß besonders der den zutreffenden
Darlegungen des Belzerschen Gutachtens widersprechende Hinweis auf verkehrstechnische
und verkehrspolitische Beziehungen befremden ... Daß Sigmaringen
auch als württembergische Stadt einen bedeutenderen Verwaltungsmittelpunkt zu
bilden hätte, erachtet die württembergische Regierung aus rein sachlichen Gründen
bei der Lage und der seitherigen Bedeutung der Stadt für selbstverständlich."

Beizer selbst scheint einem Anschluß seines Regierungsbezirks an Württemberg
nicht ablehnend gesonnen gewesen zu sein, was sich aus der Tatsache seiner Korrespondenz
und seines persönlichen Kontakts im Februar 1921 in Stuttgart mit
dem württembergischen Reichstagsabgeordneten und kooptierten Kommissionsmitglied
Conrad Haußmann vermuten läßt47. Offiziell mußte sich Beizer in seiner
Eigenschaft als hoher preußischer Beamter und hohenzollernscher Politiker distanziert
äußern, was ihm mit seinem Vorschlag, aus den südwestdeutschen Ländern
einen Staat „Groß-Schwaben" zu bilden, entsprechend der preußischen Instruktion
durchaus gelang. Die Landesstelle Hohenzollern der Handelskammer Frankfurt
am Main votierte in ihrer Vollversammlung am 27. 11.1920 zu Hechingen gleichermaßen
48. In der die Hohenzollernfrage auf der Grundlage des Beizer-Gutachtens
abschließend behandelnden Sitzung der „Hohenzollern-Kommission" am
5. März 1921 brachte der preußische Vertreter, Staatssekretär Dr. Friedrich
Freund 49, zur Geltung, daß „Preußen einer Loslösung Hohenzollerns von Preußen
nur dann zustimmen (könne), wenn Hohenzollern in ein noch entstehendes ,Groß-
Schwaben' aufginge. Der Wunsch der Bevölkerung, ungeteilt zu bleiben, sei so
groß, daß Preußen in eine Aufteilung Hohenzollerns zwischen Württemberg und
Baden nicht einwilligen könne". Die Hohenzollern-Kommission gelangte analog

47 Vgl. oben Anm. 12 und 25.

48 StAS, Ho 235, PIE 120 = 11 13650. - Auch die württembergischen Handelskammern,
besonders die Handelskammer Stuttgart in ihrer Sitzung am 8. Mai 1919, forderten aus
ökonomischen Gründen die Vereinigung von Baden, Württemberg und Hohenzollern. -
Vgl. W. Mosthaf, Die württembergischen Industrie- und Handelskammern Stuttgart,
Heilbronn, Reutlingen, Ulm 1855-1955, Band 2 (1962) S. 302 f. - Gebhard Müller,
Die Industrie- und Handelskammern (wie Anm. 72), S. 13.

48 Friedrich Theodor Freund (1861-1934); Auskunft BÄK vom 20.1. 1977.

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