Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 113
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1977/0115
Der „Großschwaben-Plan"

dem Beizer-Gutachten und der Einwände der Regierungen von Preußen, Baden
und Württemberg in ihrem Arbeitsergebnis zu der Feststellung, „daß die Entwicklung
der Frage ,Groß-Schwaben' abgewartet werden muß, ehe über die Zukunft
Hohenzollerns ein abschließendes Urteil gefällt werden kann. Eine Kompetenz, ihr
Tätigkeitsgebiet auf die Frage ,Groß-Schwaben' zu erweitern, steht der Kommission
nicht zu. Sie hält es auch für wünschenswert, daß die Lösung dieser Frage
zunächst den unmittelbar beteiligten Ländern Baden und Württemberg vorbehalten
bleibt."

Diese den territorialen Status quo konservierende Empfehlung setzten die beteiligten
Länder in der Plenarsitzung der Zentralstelle für die Gliederung des
Deutschen Reiches am 24. Januar 1922 entgegen der Anträge des ehemaligen
bayerischen Ministerpräsidenten Hoffmann und des Reichstagsabgeordneten Heile
als Beschluß durch. Zuvor zog Hoff mann seinen Antrag: „Die Vereinigung Hohen-
lerns mit Württemberg ist aus staatspolitischen, finanz- und wirtschaftspolitischen
Gründen auch im Interesse des Landes selbst dringend anzustreben. Dabei kann
einzelnen Teilen die Möglichkeit gegeben werden, sich für den Anschluß an Baden
zu entscheiden" zugunsten des von Heile eingebrachten Antrags: „Die Zentralstelle
macht sich das Gutachten des Regierungspräsidenten Dr. Beizer zu eigen und
empfiehlt demgemäß dem Reichsminister des Innern, schleunigst Verhandlungen
zwischen den Regierungen der beteiligten Länder in der Richtung dieses Gutachtens
zu veranlassen und die Veranstaltung einer Volksabstimmung in Hohenzol-
lern in die Wege zu leiten" zurück.

Die Untersuchungen von Gerhard Schulz ergeben, daß sich Preußen beharrlich
und erfolgreich gegen die für dieses Land ungünstige Anwendung des Artikels 18
der Reichsverfassung zur Wehr setzte 50:

Das preußische Staatsministerium wies seine Vertreter in der Zentralstelle u. a.
an, etwaigen Forderungen nach einer Aufteilung Preußens mit solchen nach einer
Neugliederung Süddeutschlands zu begegnen. Jeder Abtretung preußischen Gebiets
wäre mit dem Hinweis, daß der Wille der Bevölkerung darüber zu entscheiden
habe, entgegenzutreten. Bei den Beschlüssen der Zentralstelle, die in Form von
Gutachten erstattet wurden, handelte es sich in Wirklichkeit um „Vereinbarungen
zwischen preußischen und Reichsressorts", die im Bedarfsfalle die erforderlichen
legislatorischen Regelungen und Maßnahmen des Reichs und Preußens nach sich
zogen, so daß der „Anschluß Hohenzollerns an Württemberg" auf Grund des
„Gutachtens der Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reichs zur Frage
Hohenzollern", erstattet vom Vorsitzenden der Kommission für die Frage 9: Ho-
henzollern, Bill Drews, erfolgreich verhindert wurde. Dieses Gutachten entsprach
in wesentlichen Punkten der amtlichen preußischen Einstellung.

3. NACHWIRKUNGEN DER GESCHEITERTEN „REICHSREFORM" BIS
ZUM ENDE DES II. WELTKRIEGES

Das ursprünglich unter dem Siegel strengster Vertraulichkeit behandelte Gutachten
von Regierungspräsident Beizer wurde 1922 in sämtlichen Tageszeitungen
Hohenzollerns als Fortsetzungsserie nach seinem Wortlaut abgedruckt und führte
wegen der Angriffe des Abgeordneten Wallishauser zu einem parlamentarischen

5» G. Schulz (wie Anm. 19), S. 305 ff.

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