Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 117
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1977/0119
Der „Großschwaben-Plan"

Regierungspräsident Dr. Simons62 führt in seinem Bericht an den preußischen
Innenminister vom 18. Dezember 1933 über „Die Zukunft der Hohenzollernschen
Lande" 63 aus: „Um die in Hohenzollern fest verwurzelte preußische Tradition
auch bei einer Neugestaltung der staatsrechtlichen Verhältnisse des Deutschen Reiches
wenigstens bis zu einem gewissen Grade aufrecht zu erhalten, gestatte ich mir
ferner in Anregung zu bringen, für diesen Fall innerhalb einer Reichsprovinz oder
eines Gaues ,Schwaben' die Bildung eines Verwaltungsbezirks .Mittel-
Schwaben' mit den Hohenzollerischen Landen als Kernstück in Erwägung
zu ziehen. Nimmt man an, daß das Schwarzwaldgebiet, das sogenannte württembergische
Unterland, der größte Teil des schwäbischen Oberlandes und des
bayrischen Regierungsbezirks Schwaben mit dem Allgäu als besondere Verwaltungsbezirke
in Frage kommen, so würde sich zwanglos und als geographische
und wirtschaftliche Einheit aus den östlich des Schwarzwaldgebiets bis Konstanz,
südlich des Unterlandes und westlich einer Linie Münsingen-Friedrichshafen ein
Verwaltungsbezirk ,Mittelschwaben' mit schätzungsweise 400 000 Seelen und der
zentral gelegenen Bezirkshauptstadt Sigmaringen ergeben." Vermutlich in Anlehnung
an diesen Vorschlag schwebten dem Gauleiter und Reichsstatthalter in
Württemberg, Wilhelm Murr, hinsichtlich einer Gaueinteilung des Deutschen Reiches
1933/34 die Bildung eines „Großgaues Schwaben" vor, die von badischer und
preußischer Seite vereitelt wurde64. Der letzte preußische Regierungspräsident
der Hohenzollerischen Lande, Dreher65, schlägt am 17. Februar 1943 dem
Reichsminister des Innern die „Stillegung der Regierung Sigmaringen" bei Übernahme
der Verwaltung durch württembergische Dienststellen vor 6B. Trotz bzw.
gerade wegen der sich verschlechternden Kriegslage informiert der Reichsminister
des Innern mit Erlaß vom 15. Dezember 1944 67 die Regierungspräsidenten über
die „wiederholte Willensäußerung des Führers" ..., daß ... während des Krieges
grundsätzlich Regierungen nicht aufgelöst oder stillgelegt werden sollen ... weil
die Gauhauptstädte im besonderen Maße den Fliegerangriffen ausgesetzt sind."

n Regierungspräsident in Sigmaringen vom 27. 2. 1933 bis 31. 10. 1939. Personalakte im

StAS, Ho 235, P XIV Nr. 46.
63 StAS, Ho 235, Stehregistratur 56 A. 42.0.

** E. Konstanzer, Von Preußen zu Baden-Württemberg. Die Hohenzollerischen Lande und
die Neugliederung unter besonderer Berücksichtigung des Südweststaates. In: Hohenzol-
lerische Rundschau vom 10.11.1971. - P. Sauer, Württemberg in der Zeit des Nationalsozialismus
. 1975, S. 42 ff., macht in diesem Zusammenhang auf die 1935 vom württ.
Staatssekretär Karl Waldmann verfaßte „Denkschrift zur Gaueinteilung des Deutschen
Reiches" im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Bestand Württembergisches Innenministerium
E 151a, Büschel 156 aufmerksam. Waldmann plädiert auf S. 6 f. für eine Eingliederung
Hohenzollerns („schon bisher gehört es parteimäßig zum Gau Württemberg") aus
„Reichsinteresse" in ein vereinigtes „Württemberg-Baden".

45 Wilhelm Dreher, Regierungspräsident in Sigmaringen vom 11. 2. 1942 bis 22. 4. 1945. -
Vgl. M. Schwarz, MdR (wie Anm. 13), S. 638. - Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang
die Akten des Kreisuntersuchungsausschusses für Politische Säuberung Sigmaringen
(StAS, Wül5: Wilhelm Dreher Nr. 599: Korrespondenz mit dem Chef des
SS-Hauptamtes, Berger, und dem Reichsministerium des Innern betreffend „Eingliederung
von Hohenzollern in Württemberg 1943/1945").

66 Bestand wie in Anm. 63: Ho 235, Stehregistratur Band 56.

" Bestand wie in Anm. 66.

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