Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 125
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1977/0127
Hausgeschichte der Grafen von Zimmern

vaters und sorgsamer Verwaltung des Vaters zehrt. Der junge Graf erhält eine
sorgsame Ausbildung und wird für den kaiserlichen Dienst vorgesehen; 1575 finden
wir ihn bereits als kaiserlichen Hofmarschall und durch Jahrzehnte hindurch
in auswärtigen Geschäften, oft mit adligen Vormundschaften - für die Helfenstein
, Fürstenberg, Lupfen usw. - beladen. Die erst nach des Vaters Tod geschlossene
Ehe mit Sabine von Thum bleibt kinderlos, bald wird klar, daß Wilhelm
keine legitimen Erben hinterlassen wird. Das Interesse der hochadligen
Nachbarn wendet sich den acht Schwestern zu, die einst das Erbe übernehmen
werden. Die zweitjüngste von ihnen, Sibylle, erhält einen Zollern als Gatten; der
Ehevertrag zeigt das Bestreben, die alten Händel zwischen Zimmern und Zollern
zu beenden, und tatsächlich kommt es 1576 zu einem Zusatzvertrag, in dem Zollern
dem Hause Zimmern gewisse, früher hartnäckig verweigerte Hoheitsrechte
einräumt - gegen stattliche Abfindung übrigens, die zeigt, daß auf dem Schloß
zu Meßkirch kein Mangel an Geld mehr herrscht; Hof- und sonstige Dienste machen
sich bezahlt. Graf Wilhelm, ein nobel gewordener Herr, legt einen Tiergarten
beim Schloß Falkenstein an. Er ruft Künstler nach Meßkirch, versucht es zwi-
schenhinein auch einmal mit Alchemie, bei Leibertingen wird eine Glashütte angelegt
- erstes Anzeichen für frühmerkantilistische Bestrebungen in der Herrschaft
Meßkirch. 1576 erhält der Graf ein kostspieliges Münzprivileg, in seinen letzten
Lebensjahren wird die Meßkircher Münze ausgebaut. Kaum ein übertriebener religiöser
Eiferer wirkt Wilhelm doch ganz im Sinne des Tridentinums und der Gegenreformation
. 1586 finden wir ihn als kaiserlichen Ambassador der päpstlichen
Kurie in Rom. Zu Hause besorgen nun Beamte die Geschäfte, die der Vater noch
eigenhändig in der Schreibstube erledigt hat: die Anfänge einer geordneten Territorialverwaltung
werden sichtbar. Dem entspricht, daß die Herrschaft in jenen
Jahren eine dem Zeitstil entsprechende, römischrechtlich beeinflußte Landesordnung
erhält. Der alte Meßkircher Patriarchalismus der Chronik-Zeit gehört der
Vergangenheit an. Im Residenzschloß gehen hohe Herren ein und aus. Für die Zukunft
sieht der Graf schwarz; Zwei Jahre vor seinem Tod glaubt er, nicht nur der
zimmerische, sondern der Untergang des schwäbischen Adels überhaupt stehe bevor
. Versuche, den Erbgang durch eigene Verfügungen zu regeln, hat Graf Wilhelm
offenbar nicht gemacht; vielmehr beläßt er es bei der Intestaterbfolge der
Schwestern. Die Helfensteiner scheint er aber durch Vorverhandlungen mit
Schwestern und Schwägern mindestens moralisch begünstigt zu haben; bei ihnen
sah er wohl die Herrschaft Meßkirch am besten aufgehoben, ein Rest der alten
Abneigung gegen die Zollern ist bei ihm offenbar geblieben. 1594, vermutlich im
Spätjahr, ist der letzte Zimmern in Padua gestorben.

Es kam, wie vom Grafen Wilhelm wohl gewünscht: Die Grafen Georg und
Froben zu Helfenstein, Freiherren von Gundelfingen, Söhne der Gräfin Appolonia
geb. von Zimmern, finden im Juli 1595 deren Miterbinnen ab und erwerben
um 400 000 fl. das Zimmerische Erbe. Als Konkurrenten kamen praktisch nur die
Grafen von Zollern in Betracht, und offenbar war bei den relativ kurzen Nachlaßverhandlungen
auch davon die Rede, ihnen den Erwerb der Herrschaft Zimmern
anzubieten. In seiner vor der Veröffentlichung stehenden Arbeit über den
Grafen Eitelfriedrich (IV.) von Zollern teilt Walter Bernhardt mit, daß die Aussichten
Zollerns, ihr Gebiet nach Süden hin abzurunden, nicht schlecht gewesen
seien, daß die Zollerngrafen aber, unter sich uneins, im entscheidenden Augenblick
nicht zugegriffen hätten. So gehen mit der Herrschaft Meßkirch die Burgen Wil-

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