Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 154
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1977/0164
Kuhn-Rehfus

Die im Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Akten des Sigmaringer Hohen-
zollerngymnasiums erlauben, diese im allgemeinen bekannten Tatsachen am Einzelfall
zu überprüfen und zu veranschaulichen. Insbesondere bietet sich hier aufgrund
der günstigen Quellenlage die Möglichkeit, die Entwicklung der Schülerselbstverwaltung
auf der Ebene der einzelnen Schule zu beleuchten, die Reaktionen
der Schulleitung auf die ministeriellen Erlasse, die tatsächliche Einführung der
Schülerselbstverwaltung, die Haltung der Schule ihrer Tätigkeit gegenüber und
ihre praktischen Aktionen am konkreten Beispiel aufzuzeigen. Dabei bestätigt sich,
daß von Seiten der Lehrerschaft die Einrichtung der Schülerselbstverwaltung nicht
nur als unnötig, sondern als störend empfunden und der Schülervertretung im
günstigsten Falle eine Erziehungsfunktion im Hinblick auf die Aneignung der
Formen staatsbürgerlichen Verhaltens und gewisse Ordnungsgaben im Schulalltag
zugestanden wurden. Dies wiederum hatte zur Folge, daß Interesse und Engagement
der Schüler gering blieben oder gar in Ablehnung umschlugen. Somit kann
der Vermutung Auernheimers und Doehlemanns 10 zugestimmt werden, daß die
Selbstregierung für die Schüler vielleicht auch deshalb nicht attraktiv genug war,
weil in den staatlichen Erlassen und reformpädagogischen Vorschlägen das Mitspracherecht
der Schüler nie definiert und ihm keine konstitutionellen Zugeständnisse
gemacht wurden.

Die Notwendigkeit der Veröffentlichung sämtlicher sich auf die Einführung
der Schülerselbstverwaltung beziehenden Erlasse in ihrem chronologischen Zusammenhang
an dieser Stelle ergibt sich aus der Tatsache, daß diese aussagekräftigen
Zeitdokumente mit Ausnahme des preußischen Aufrufs an die Schüler und Schülerinnen
vom 27. November 1918 11 seither nicht mehr im vollen Wortlaut publiziert
wurden.

Das ehemalige Staatliche Gymnasium Sigmaringen war 1818 von Fürst Anton
Alois von Hohenzollern-Sigmaringen als lateinische Schule in Hedingen bei Sigmaringen
gegründet und 1840 zu einer bis zum Abitur führenden Vollanstalt ausgebaut
worden. Als 1850 die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen und Hohen-
zollern-Hechingen ihre beiden Fürstentümer an den mit ihnen verwandten preußischen
König abtraten, wurde das bis dahin Fürstliche Gymnasium in ein Königliches
Preußisches Gymnasium bzw. Königliches Katholisches Gymnasium umgewandelt
, 1851 und 1854 nach dem Vorbild der preußischen Gymnasien reorganisiert
, 1852 dem Provinzialschulkollegium der Rheinprovinz in Koblenz unterstellt
und erhielt die preußische Abitursordnung. 1918 in „Staatliches katholisches
Gymnasium" umbenannt, wurde die Schule im Rahmen der Richertschen Schulreform
1925/26 eine altsprachliche Schule und unter dem nationalsozialistischen
Regime 1937 eine achtklassige Oberschule für Jungen, doch wurde sie schon 1946
wieder als humanistisches Gymnasium im Aufbau anerkannt. Auch nach der Auflösung
des Staates Preußen durch die alliierten Siegermächte, der Gründung des
Landes Württemberg-Hohenzollern 1947 und der Gründung des Bundeslandes Baden
-Württemberg 1952 blieb die Schule im Gegensatz zu der landesüblichen Gewohnheit
ein Staatliches Gymnasium und ging erst 1975 in die Trägerschaft der
Stadt Sigmaringen über.

» S. 45.

11 Scheibe, Schülermitverantwortung, S. 127-129.

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