Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 160
(PDF, 41 MB)
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Kuhn-Rehfus

den. Die Protokolle über diese Versammlung sowie über die Schulgemeinden sind
vom Versammlungsleiter zu unterschreiben, aufzuheben und zu unserer Verfügung
zu halten. Ferner wollen Sie uns bis zum 31. Dezember kurzen Bericht einsenden
über alle bis jetzt an Ihrer Anstalt bestehenden Einrichtungen zur Beteiligung der
Schüler am Ordnungsdienst, zur freien Aussprache der Schüler und zur Geltendmachung
ihrer Wünsche; desgleichen über an der Schule bisher bestehende Schülervereine
(mit Angabe über Beteiligung von Lehrern an ihnen und über ihre Beaufsichtigung
durch die Schule) sowie über etwaige im Laufe der letzten drei Jahre
seitens der Schule erfolgte Auflösungen von Schülervereinen."

Aus unbekannten Gründen erhielt das Gymnasium Sigmaringen die beiden
Aufrufe erst zu Beginn des Jahres 1919. Wenige Wochen später [10. März 1919]
traf hier auch ein - vom Provinzialschulkollegium in Koblenz als vorgesetzter
Behörde weitergeleiteter - neuer Erlaß des preußischen Kultusministeriums ein,
der deutlich die reservierte Haltung vieler Schulen der geplanten Schülergemeinde
gegenüber und die Reaktion des Ministers auf den geringen Widerhall seiner Erwartungen
widerspiegelt. Er schwächte den Erlaß vom 27. November des Vorjahres
ganz wesentlich ab ls.

„Provinzialschulkollegium Koblenz, den 28. Februar 1919

L Nr. 4425

Da uns zahlreiche Nachrichten eingehen, daß der Erlaß vom 14. Dezember vorigen
Jahres - U II Nr. 1968 III U II W pp. - den Schulen, die dafür in Betracht
kommen, noch nicht zugegangen ist, erhalten Sie die... [folgende] Abschrift
.

Ministerium für Wissenschaft, Berlin, den 14. Dezember 1918

Kunst und Volksbildung

U II Nr. 1968 III U II W pp.

An die Provinzialschulkollegien

In dem unter dem 27. November des Jahres (Zentralblatt S. 710) an die Leiter
der höheren Lehranstalten für die männliche Jugend (Vollanstalten), die Leiter
und Leiterinnen der Lehrer- und Lehrerinnenseminare, Oberlyzeen, Studienanstalten
und Präparandenanstalten gerichteten Erlaß über die Bildung von Schulgemeinden
und Schülerräten ist der gemeinsamen Abstimmung der Lehrer und Schüler
überlassen worden, ob sie die angegebenen neuen Einrichtungen an ihren Schulen
einführen wollen. Nach den hier eingehenden Mitteilungen ist anzunehmen,
daß voraussichtlich in manchen Schulen diese Einrichtungen abgelehnt werden.
Auch haben die Eltern, deren Urteil in dieser Frage von größter Bedeutung ist
und daher nicht unbeachtet bleiben darf, sich vielfach dagegen erklärt. Es wäre
indessen bedauerlich, wenn der Grundgedanke des Erlasses, ein engeres Vertrauensverhältnis
zwischen Lehrern und Schülern zu schaffen, das sich auf gegenseitiges
Verständnis, auf innere Achtung und freie, offene Aussprache stützt, aus solchen
Gründen nicht verwirklicht würde. Daher empfiehlt sich dringend, bei den

13 StAS, Ho 339, Gymnasium Sigmaringen, Nr. 82. Der Erlaß des Ministeriums ist veröffentlicht
im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, Jg. 1918,
S. 724-725.

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