Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 161
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1977/0171
Die Schülerselbstverwaltung in Sigmaringen

Anstalten, in denen die Schulgemeinde nicht zustande kommen sollte, an die in der
Dienstanweisung für die Direktoren und Lehrer der höheren Schulen vom 12. Dezember
1910 (A, 4 b, Abs. 7) eingeführte Einrichtung von Vertrauensmännern der
oberen und mittleren Klassen, bei den Lehrer- (Lehrerinnen-) Bildungsanstalten an
die dort vorhandenen entsprechenden Einrichtungen anzuknüpfen. Die Wahl der
Vertrauensleute, Ältesten usw. wäre den Schülern selbst zu überlassen; sie haben
Anliegen und Wünsche den Lehrern, besonders den Klassen- und Anstaltsleitern,
zu übermitteln. Die Vertrauensmänner der drei oberen Klassen bilden den Schülerausschuß
der Anstalt, der sich in steter Verbindung mit dem Direktor und dem
Lehrerkollegium zu halten und Wünsche, Vorschläge und Beschwerden der Schülerschaft
ihnen vorzutragen hat. Auf Antrag des Schülerausschusses ist eine freie
Aussprache des Direktors und der Lehrer mit den Schülern der drei oberen Klassen
über Schulangelegenheiten zu veranstalten.

Das Schulkollegium wolle hierüber mit den Leitern (Leiterinnen) der höheren
Lehranstalten und der Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten verhandeln,
auch empfehlen, die Eltern, soweit es sich um Anstalten mit vorwiegend einheimischen
Schülern handelt, bei der Einführung solcher Einrichtungen zu Rate zu ziehen
.

Bericht über die in dem dortigen Amtsbereich eingeführten derartigen Einrichtungen
wird zum 1. Februar 1919 erwartet. Berichte der einzelnen Schulen an das
Ministerium sind nicht einzureichen. gg2 Harsch«

Der damalige Direktor des Gymnasiums Sigmaringen, Franz Hester, sandte
am 16. März 1919 einen Bericht über „Schülerausschüsse etc." an seiner Schule an
das Provinzialschulkollegium in Koblenz. In dem in den Akten vorhandenen
Konzept hat das Schreiben folgenden Wortlaut14:

„Der Ministerialerlaß vom 27. November 1918 - U II Nr. 1967 und 1968 U

II W U III - betreffend Einrichtung von Schülerräten traf erst am 6. Januar
1919 hier ein, weshalb der zum 31. Dezember verlangte Bericht nicht rechtzeitig
eingeliefert werden konnte. Fast gleichzeitig erschien im ,Deutschen Philologen-
Blatt' 1919 Nr. 1 der Ministerialerlaß vom 14. Dezember 1918 - U II Nr. 1968

III 1 U II -, dessen Schlußsatz lautete: Berichte der einzelnen Schulen an das Ministerium
sind nicht einzureichen. Nachdem nunmehr durch Verfügung des Pro-
vinzialschulkollegiums vom 27. Januar - I Nr. 1870 - die Einreichung des Berichts
zur Pflicht gemacht ist, wird er hierdurch gehorsamst vorgelegt.

Am Gymnasium Sigmaringen war es stets das Bestreben der Schulleitung, ,ein
enges Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern und Schülern zu schaffen, das sich
auf gegenseitiges Verständnis, auf innere Achtung und freie, offene Aussprache
stützt.' Nicht etwa nur Vertrauensmänner', sondern jeder Schüler der Anstalt
fand jederzeit mit seinen Wünschen den Weg zu ihm. In den Klassen, in denen
der unterzeichnete Direktor Unterricht hatte, war jeder Schüler gewohnt, irgendwelche
Wünsche der Gesamtheit zu Beginn oder am Ende der Unterrichtsstunde
mit jener Offenheit auszusprechen, die zwischen treuen Arbeitsgenossen überall
herrschend sein wird. Mit ihren persönlichen Anliegen kamen und kommen sie zu
ihm, wo sie nur irgendwelche Hilfe oder einen Rat erwarten zu können glauben,

14 StAS, Ho 339, Gymnasium Sigmaringen, Nr. 82.

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