Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 165
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1977/0175
Die Schülerselbstverwaltung in Sigmaringen

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Über sämtliche der Schülerverwaltung dienende Einrichtungen ist am Schlüsse
des Schuljahres an das Provinzialschulkollegium zu berichten.

Sollten wieder Jahresberichte herausgegeben werden, so ist ein vom Vorsitzenden
des Ausschusses verfertigter, vom Berater gegengezeichneter Bericht über die
Tätigkeit der Selbstverwaltungskörper aufzunehmen.

Die Provinzialschulräte werden sich bei Besichtigung der Anstalten über den
Stand der Selbstverwaltung unterrichten, insbesondere auch durch eine Besprechung
mit dem Berater und dem Schülerausschuß oder der Schulgemeinde.

Die Provinzialschulkollegien haben zum 1. Juli jedes Jahres (erstmalig zum
1. Juli 1921) einen Sammelbericht über die Entwicklung der Schüler-Selbstverwaltung
einzureichen. Haenisch"

Bericht des Direktors Franz Hester an das Provinzialschulkollegium in Koblenz
vom 3. Juni 1921 nach dem Konzept in den Akten der Schulregistratur16:

Nach einer Einleitung, in der er mitteilte, daß eine am 6. Mai 1920 ergangene
Verfügung am Gymnasium Sigmaringen nicht eingegangen ist, fuhr er fort:

„Zur Sache selbst zeige ich gehorsamst an, daß die Verhältnisse hier ganz anders
liegen als bei allen anderen Anstalten des Landes. Die schwäbische Jugend
hat ein derartiges Vertrauensverhältnis- zu ihren Lehrern, daß sie jedes Dazwischentreten
eines Dritten, mag er ,Sprecher' oder Vertrauensmann' oder sonst
wie heißen, nicht nur als überflüssig, sondern als störend empfinden würde. Und
in den wenigen Fällen, wo einmal eine Unstimmigkeit zwischen einem Lehrer und
einem Schüler oder einer Klasse sich zeigt, wenden sich die Schüler voll Vertrauen
an den Direktor, und es ist noch kein Fall vorgekommen, in dem nicht die
Schwierigkeiten sich in einfachster, glattester Weise lösen ließen.

Ebenso ist die Gesamtheit der Schüler - auch ohne Organisierung - gewohnt
, dem Direktor ihre Wünsche vorzutragen, und da die Schüler niemals zu
sklavischem Gehorsam gezwungen, sondern zu verständnisvollem Erfassen der im
Interesse der Gemeinschaft notwendigen Maßnahmen angeleitet werden, haben
sich niemals ernsthafte Schwierigkeiten ergeben.

Gleichwohl sollen nunmehr vorsichtige Versuche mit den Neueinrichtungen
gemacht werden. Hfester]"

Am 22. Oktober 1921 fanden am Gymnasium Sigmaringen die ersten Wahlen
zur Schülerselbstverwaltung statt. Die Ereignisse nahmen folgenden Verlauf 17:

1. Versammlung der Schüler in der Aula und Ansprache des Direktors.

2. Wahlen in den Klassen Sexta bis Oberprima [heute Klasse 5 bis 13]; gewählt
wurden ein Sprecher und ein Stellvertretender Sprecher für die Dauer von jeweils
einem Tertial, ein Klassenbuchführer, ein Tinten- bzw. Ofen- und ein Tafelwart
für jeweils einen Monat; diese fünf Schüler bildeten den Klassenausschuß
. Für einige Klassen sind die Zettel, auf denen das Ergebnis der Wahlen
notiert wurde, noch in den Akten der Schulregistratur vorhanden.

" StAS, Ho 339, Gymnasium Sigmaringen, Nr. 82.
17 Ebenda.

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