Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 166
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Kuhn-Rehfus

Die Sprecher der Klassen Untersekunda bis Oberprima [Klasse 10 bis 13], ihre
Stellvertreter und je ein Vertreter des Schulorchesters und Schivereins bildeten
gemäß den ministeriellen Vorschriften den Schülerausschuß.

3. Wahl des Beraters durch den Schülerausschuß.

4. Abstimmung über die Frage der Einführung der „Schulgemeinde".

An die in der Aula versammelten Schüler richtete Direktor Hester eine Ansprache
18:

„Liebe Schüler! 22. 10.1921

Ich habe Euch mit den neuen Bestimmungen bekannt gemacht und füge hinzu,
daß ich bei entstehenden Schwierigkeiten gern bereit bin, Euch zur Seite zu sein.

Die Form ist Euch gegeben, an Euch ist es, diese Form mit Geist und Sinn zu
erfüllen. Zu diesem Zwecke ist es notwendig, daß Ihr wißt, welchen Zwecken die
neuen Bestimmungen dienen.

Angeregt sind die Fragen der Selbstverwaltung der Schüler schon lange vor
dem Kriege durch den Professor der Philosophie und Pädagogik Friedrich Wilhelm
Förster, der in den Vereinigten Staaten die School-cities kennen gelernt hatte
. Diese ,Schulstädte' unterscheiden sich von unseren höheren Lehranstalten wesentlich
dadurch, daß die Schüler fast alle in der Schule zugleich das Internat haben
. Ihr könnt Euch das etwa so denken, wie wenn unser Gymnasium im Fidelishaus
19 oder das Fidelishaus mit dem Gymnasium verbunden wäre. Unsere Schulen
sind nur Lerngemeinschaften, jene Schulstädte Lern- und Lebensgemeinschaften
. Die Schüler dort wählten sich klassenweise einen Bürgermeister, Beigeordnete,
Diener etc. und bilden genau die Stadtverwaltung nach. Man will auf diese Weise
schon die Jugend zur Kenntnis der Formen des städtischen bürgerlichen Lebens
erziehen und zur Einordnung in den kleinsten Staatsorganismus, die Stadt.

Ähnliche Ziele verfolgen die Bestimmungen, die Euch heute bekanntgegeben
sind. Aber nicht ist es ein politisches Gebilde, das mehr oder weniger sinnreich
nachgebildet werden soll, nein, unsere Bestimmungen bezwecken, schon den Schüler
anzuleiten, zusammen mit seinen Arbeitsgenossen die gemeinsamen Angelegenheiten
zu verwalten.

Als unser Volk im November 1918 plötzlich berufen wurde, seine Verwaltung
und Regierung selbst in die Hand zu nehmen, stellte es sich heraus, daß es keine
Führer hatte. Im großen Krieg haben wir auch täglich und stündlich vermißt, daß
uns die politischen Führer fehlten. Ein Volk, das seine Schicksale selbst bestimmen
soll (das ist der Gedanke der neuen Bestimmungen), soll schon in der Jugend lernen
, an seinen Geschicken selbsttätig mitzuarbeiten. Ihr werdet sofort aufhören,

18 Ebenda. Das Manuskript scheint nicht ganz vollendet worden zu sein. Vor dem Segensspruch
am Ende der Rede sind die Stichworte „Leitung der Leben" notiert, über die der
Direktor offenbar frei sprach.

19 Das Fidelishaus wurde 1856 von Pfarrer Geiselhart gegründet und von elf Schülern des
Sigmaringer Gymnasiums bezogen. Als „Seminarium Fidelianum" erhielt es 1857 vom
Erzbischof von Freiburg die Anerkennung als offizielles kirchliches Institut zur Heranbildung
des Priesternachwuchses in Hohenzollern und den Namen „Erzbischöfliches
Knabenseminar für Hohenzollern". Die staatliche Bestätigung folgte 1859. Das Fidelianum
ist ein Internatsbetrieb, die Zöglinge besuchen das Sigmaringer Gymnasium.

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