Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 179
(PDF, 41 MB)
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Besprechungen

wicklung. „Der Dienst von Äbten für die Gründung von Bischofskirchen und die Erhöhung
des Abbatiats durch das Bischofsamt bezeichnen die nächste Phase der Entfremdung
äbtischer Herrschaft vom Kloster*. Deutlich wird dies in dem Charakter der Herrschaft
der Äbte seit der Karolingerzeit. „Sie alle hatten nämlich Kraft ihrer im Reich und
in der Kirche eingenommenen Stellung Anteil an weltlicher und kirchlicher Macht, und
ihre Klöster wurden für die Belange des Reiches und der Kirche eingesetzt." Diese Verquickung
lag jedoch in den politischen und sozialen Verhältnissen der Zeit begründet:
Alle Versuche, ein auf sich selbst gestelltes klösterliches Mönchtum zu begründen, scheiterten
an den jeweiligen Trägern politischer Macht. Die Bereitschaft des Mönchtums unter
Papst Gregor d. Gr., sich der Mission zu öffnen, hat ihm seine Bedeutung in der Kirche
gesichert. Daß dieses Mönchtum der Tradition der Karolingerzeit nach benediktinisch
war, verschaffte der Regel des heiligen Benedikt ihre einzigartige Geltung in den folgenden
Jahrhunderten.

Das zweite Kapitel ist den klösterlichen Gemeinschaften gewidmet. „Zum Verständnis
der historischen Nachrichten von der Aktivität der Äbte gehört als notwendiges Korrektiv
die Erforschung der Konvente". Hier kann der Verfasser zu Recht auf die bis jetzt
nur geringe Kenntnis der personalen Zusammensetzung monastischer Gemeinschaften verweisen
. Mit den mittelalterlichen Toten- und Verbrüderungsbüchern, einer „breiten, bisher
brachliegenden Überlieferung", erschließt der Verfasser eine neue Quellengruppe, für deren
Auswertung er an Hand einer Reihe von Beispielen Methoden aufzeigt. Die Totenbücher,
wichtiges Element im liturgischen Leben eines Klosters, können als Zeugnis für die religiös
-geistige Lebendigkeit einer Mönchgemeinschaft genommen werden. In ihnen erschließt
sich eine Fülle von Beziehungen des Klosters zu auswärtigen Gemeinschaften, die das Wissen
von den Konventen und ihren Reformzusammenhängen wesentlich erweitern kann. In
überzeugender Weise tut Wollasch dies an dem etwa 2000 Namen enthaltenden Nekrolog
des Bamberger Michaelklosters dar, wobei ihm der Nachweis gelingt, daß der Gründungskonvent
des Bamberger Klosters aus dem mainfränkischen Kloster Münsterschwarzach
stammt. Zugleich wird sein Charakter als eines bischöflichen, von Otto dem Heiligen von
Bamberg mit Hilfe der Hirsauer zur Blüte gebrachten Eigenklosters sichtbar.

Die Untersuchung der Klöster als „historischen Individualitäten" führt im dritten Kapitel
Wollasch weiter zu der Frage nach der Verbindung von Klöstern, die in dem Zug
des christlichen Mönchtums zur Gemeinsamkeit und Universalität vorgegeben war. Erste
Zusammenschlüsse noch im sechsten Jahrhundert unter S. Maurice d'Agaune oder im achten
Jahrhundert bei der Dingolfinger Synode waren machtpolitisch bestimmt und hatten
ebenso wie die Einungen unter monastischen Vorzeichen, etwa die der Pirminsklöster oder
die im Totenbund von Attigny, nur wenig Bestand. „Die Verwirklichung eines universal
gedachten ordo monasticus" gelang erst der Abtei Cluny, die, selbst in einem Vacuum von
Herrschaft gegründet, erstmals die Möglichkeit zu einer autochtonen monastischen Reformbewegung
hatte. Das Eigentliche dieser Bewegung konkretisiert sich für den Verfasser
in den Begriffen „Cluniacensis ecclesia", der die Gemeinschaft der rechtlich mit Cluny verbundenen
Kirchen bezeichnet, und „ordo Cluniacensis", der für die Lebensweise clunia-
zensischen Mönchtums steht, mit dem sich dieses über die Mauern der „Cluniacensis ecclesia
" hinaus ausbreitete. Dieser „ordo Cluniacensis" war eine bewegliche, nach überallhin
geöffnete Größe und zielte auf die Reform des gesamten Mönchtums, nicht auf dessen
rechtliche Unterordnung unter Cluny. Weder in der Universalität des Anspruchs noch in
ihrer Autonomie war damit die Reform von Gorze zu vergleichen, das, im Reich gelegen,
an den Willen des Herrschers gebunden blieb.

Die Bewegung von Cluny wurde abgelöst von der von Citeaux, über deren Anfänge,
wie der Verfasser dartut, noch keine Klarheit besteht. Das Neue an ihr war ein Reformwille
, der nicht mehr auf die Erneuerung des gesamten Mönchtums aus war, nicht mehr
bestehende Klöster in seinen Bann ziehen wolllte, sondern die Errichtung neuer, von zi-
sterziensischem Geist erfüllter Monasterien beabsichtigte. Nicht mehr weltliche oder geistliche
Herren, sondern Klöster selbst treten nunmehr als Klostergründer auf. „Ordo Ci-

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