Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 180
(PDF, 41 MB)
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Neues Schrifttum

sterciensis" ist nun nicht mehr eine bestimmte Form monastischen Daseins, sondern es bezeichnet
die Gemeinschaft der rechtlich mit Citeaux verbundenen und nach ihm ausgerichteten
Klöster. Citeaux verzichtete auf die aus dem Eigenkirchenrecht entstammende
Unterordnung anderer Klöster und fand in der Institution des Generalkapitels die Möglichkeit
zu einer rechtlich festen Herrschaft des Ordens. Citeaux bedeutete die absolute
Steigerung der Freiheit des mittelalterlichen Mönchtums und zugleich seinen Rückzug auf
sich selbst. Die großen religiösen Bewegungen des kommenden Jahrhunderts wurden nicht
mehr von den alten Klöstern, sondern von den neuen Orden und selbst von Kräften, die
sich außerhalb der Kirche stellten, getragen.

Das Werk des Verfassers, eines der besten Kenner des mittelalterlichen Reformmönch-
tums, ist aus einer jahrelangen wissenschaftlichen Bemühung um Toten- und Verbrüderungsbücher
entstanden. Diesen Quellen, einmal ausgewertet, spricht der Verfasser höchsten
Wert für die Kenntnis des mittelalterlichen Mönchtums zu. „Jedes Necrolog enthält
als Kern die mönchische Gemeinschaft", es gibt die Möglichkeit, „deren Beziehungen, vielfältig
in Zeit und Raum verästelt, zu erkennen und in diesem Beziehungsnetz die klösterliche
Gemeinschaft selbst, der es gehörte." Was diese Quellen leisten können, hat der Verfasser
überzeugend dargelegt, doch hat er zugleich auf die Schwierigkeiten hingewiesen,
die einer befriedigenden Auswertung noch im Wege stehen. Trotz der Fülle tradierter Nekrologe
fehlen sie für wichtige Klöster, was etwa in Südwestdeutschland häufig der Fall
ist; weiter sind sie oft nur ein Zeugnis für eine kurze Periode der Klostergeschichte. Dort,
wo sie mit reichem Material erhalten sind, wie etwa bei der Abtei Reichenau, sperren sie
sich durch die komplizierte Form der Überlieferung einer befriedigenden Auswertung. Der
Verfasser betont, daß tragfähige Ergebnisse nur durch die vollständige Heranziehung der
überlieferten Nekrologe zu erreichen sind und macht dadurch deutlich, in welcher Ferne
dieses Ziel noch liegt.

Ein Verdienst von Wollasch ist es, mit aller Deutlichkeit gezeigt zu haben, daß der
von Hallinger in seinem Buch „Gorze-Cluny" entwickelte Gegensatz zwischen den beiden
Reformbewegungen keine wirkliche Antithese ist, ja daß Gorze wohl kaum als gleichwertige
und gleichartige Bewegung neben Cluny verstanden werden kann. Trotzdem erscheint
die Schärfe der Polemik gegen den Benediktiner Hallinger, der der Erforschung mittelalterlicher
Kirchen- und Klosterreformen wesentliche Anstöße gegeben hat, auf die der Verfasser
selbst zurückgreift, bisweilen überzogen und selbst durch das Interesse, die eigene
Position abzugrenzen, nicht gerechtfertigt. Die Forderung des Verfassers nach kritischen
Neueditionen mittelalterlicher Nekrologe - man denke etwa bei uns an die Reichenau,
Zwiefalten, St. Gallen, St. Blasien - ist nur zu begrüßen. Den Weg dazu hat er mit seinem
anregenden Buch geöffnet.

Tübingen Franz Quarthai

Johanne Autenrieth und Raymund Kottje: Kirchenrechtliche Texte im Bodenseegebiet.
Mittelalterliche Überlieferung in Konstanz, auf der Reichenau und in St. Gallen. Sigmaringen
: Thorbecke 1975. 44 S. (Vorträge und Forschungen, Sonderband 18, hrsg.
vom Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte.)

In zwei Aufsätzen (Johanne Autenrieth: Die kanonistischen Handschriften der Dombibliothek
Konstanz; Raymund Kottje: Kirchenrechtliche Interessen im Bodenseeraum
vom 9. bis 12. Jahrhundert) wird die mittelalterliche Überlieferung kirchenrechtlicher
Texte in Konstanz, auf der Reichenau und in St. Gallen dargestellt.

Die Bibliothek des Konstanzer Doms bestand schon im 9. Jahrhundert. Aus dem Jahr
1343 ist ein Katalog überliefert. Im 14. und 15. Jahrhundert wurden alle Handschriften
einheitlich gebunden. Doch 1629/30 verkaufte das Domkapitel die meisten Bücher an das
Kloster Weingarten, weil der Bibliotheksraum zu einer Trinkstube umgebaut werden soll-

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