Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 185
(PDF, 41 MB)
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Besprechungen

bisches Dynastengeschlecht) an ihre hohen Ministerialen, die in der Funktion von Burgmannen
, Hofbeamten, Vögten und Landprokuratoren sowohl die dynastischen als auch
die staatlich gebundenen, d. h. herzoglich-schwäbischen Herrschaftsrechte mitunter ausübten
. Wie weit sich hierbei die Staufer an weifischen Vorbildern - besonders an den oberschwäbischen
Interessen Herzog Heinrichs des Löwen - orientierten, hätte sich meines
Erachtens im Zusammenhang mit dem im Abschnitt über den Landprokurator und Klosterstifter
Folknand erwähnten Gebizo von Ravensburg (S. 40 ff., S. 179 f. Anm. 24) deutlicher
herausarbeiten lassen. Gebizo gründete 1145 das Prämonstratenserkloster Weißenau
bei Ravensburg; Heinrich der Löwe bestätigte 1152 in Merseburg in Anwesenheit von
Kaiser Friedrich I. Barbarossa und Herzog Weif VI. diese Klostergründung des in der betreffenden
Urkunde als sein Ministeriale bezeichneten Gebizo. Die Acta s. Petri in Augia
nennen Gebizo, sicherlich nicht ausschließlich „aus Gründen der Verehrung" dominus und
nobilis. Für eine Standeserhöhung bzw. .Nobilitierung' von Gebizo sprechen seine Statthalterfunktionen
für Heinrich den Löwen in Ravensburg, wo er die Burghut und Marktaufsicht
innehatte. Die Gründung des Klosters Weißenau, von Gebizo nach den Vorbildern
anderer, von Edelfreien vorgenommenen Stiftungen wie z. B. Salem durch Guntram
von Adelsreute (dessen Stammsitz in direkter Nachbarschaft von Weißenau lag) ins Werk
gesetzt, diente dem Sachsen- und Bayernherzog Heinrich dem Löwen zur Absicherung seiner
angestammten oberschwäbischen Herrschaftsrechte und seines dortigen Hausmachtsgebiets
gegen Veräußerungen an die zunehmend staufischen Einflüssen unterliegende Zi-
sterze Salem. Vor allem der Tatsache, daß Gebizo vor 1155 in der altwelfischen Benediktinerabtei
Altdorf-Weingarten und nicht in dem von ihm ins Leben gerufenen Prämon-
stratenserstift Weißenau bestattet wurde („in qua nobiles terre solebant tumulari, est
tumulatus"), ist unter Berücksichtigung seiner großen Machtbefugnisse im Hinblick auf
seine Standeserhöhung entsprechende Bedeutung zuzumessen. (Vgl. G. Bradler, Studien
zur Geschichte der Ministerialität im Allgäu und in Oberschwaben, 1973, S. 339, 401).
Wie eine thematische Karte verdeutlicht, wurde der Hohenstaufen durch einen Kranz
von Ministerialenburgen umgeben und abgesichert. Diese herzoglich-staufischen Ministerialen
konnten gleichzeitig Reichsministeriale sein.

Auch nach dem Untergang der Staufer symbolisiert der Hohenstaufen als Reichsburg
für die habsburgischen und luxemburgischen Könige und Kaiser in ihren Auseinandersetzungen
mit der sich schließlich durchsetzenden Territorialmacht der Grafen von Wirtem-
berg einen wichtigen Stützpunkt im niederschwäbischen Raum. Von der hohen Reichspolitik
wegführend, erschließt Maurer in den Abschnitten über die Marktsiedlung und das
Amt Staufen typische, bislang im Schatten der hohenstaufischen Reichsgeschichte wenig
beachtete Lebens- und Verwaltungsformen spätmittelalterlicher Kleinräumigkeit. Mit der
Zerstörung der Höhenburg während der Revolutionswirren im Bauernkrieg verlor der
Hohenstaufen in den jahrhundertelangen Auseinandersetzungen zwischen Habsburg und
Wirtemberg keineswegs seine territoriale Bedeutung, was schließlich 1636/37 zur Inbesitznahme
durch die Erzherzogin Claudia führte. Dadurch wurde die Burg Hohenstaufen
mit dem Amt Göppingen vorübergehend den vorderösterreichischen Besitzkomplexen in
Schwaben angegliedert.

Mit den aufschlußreichen „baugeschichtlichen Notizen" schließt Maurer seine historische
Darstellung über den Hohenstaufen ab. Es folgen im Anhang die Beschreibung der
Burg Hohenstaufen durch Martin Crusius aus dem Jahre 1588 und die literarischen Texte
von David Friedrich Strauß (1866) und Theodor Schön (1907).

Der das „Nachwirken der Staufer" behandelnde zweite Teil der Stuttgarter Staufer-
ausstellung, der Festvortrag von Arno Borst anläßlich der Ausstellungseröffnung am
25. März 1977, die Beiträge von Klaus Schreiner, Hans-Georg Hofacker, Thomas Brune
und Bodo Baumunk im dritten Band des Ausstellungskatalogs, der Aufsatz von Manfred
Akermann: „Die Bemühungen zum Bau eines Nationaldenkmals auf dem Hohenstaufen"
im Sammelband Hohenstaufen des Geschichts- und Altertumsvereins Göppingen und neuerdings
das von Friedrich Weigend u. a. herausgegebene „Lesebuch für deutsche Geschich-

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