Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 186
(PDF, 41 MB)
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Neues Schrifttum

te. Keine Ruhe im Kyffhäuser." haben gezeigt, daß die Beschäftigung mit dem Nachleben
der Staufer lohnend und reizvoll sein kann. Man wird daher die Beschränkung Maurers
auf das Mittelalter und die frühe Neuzeit bedauern und wünschen, daß er schon bald die
Geschichte des Hohenstaufen im 19. und 20. Jahrhundert ähnlich gründlich darstellen
wird.

Weil der Stadt Günther Bradler

Peter-Johannes Schuler: Südwestdeutsche Notarszeichen. Mit einer Einleitung über die
Geschichte des deutschen Notarszeichens. Sigmaringen: Thorbecke 1976. 83 S., 143 Tafeln
mit 841 Abb. (Konstanzer Geschichts- und Rechtsquellen 22.)

Der Verfasser legt fast gleichzeitig zwei Werke zur Geschichte des südwestdeutschen
Notariats vor: einmal die hier anzuzeigende Schrift über das südwestdeutsche Notarszeichen
; sodann - als Veröffentlichung des Alemannischen Instituts Nr. 38 - eine umfassendere
über die „Geschichte des südwestdeutschen Notariats von seinen Anfängen bis zur
Reichsnotariatsordnung von 1512". Ein dritter Teil des von ungewöhnlicher Ausdauer
zeugenden Werkes, der mehr die persönliche Seite und das Einzelwirken der Notare aufzeigen
soll, ist für die Publikation vorgesehen. Will man die vorliegende Arbeit über das
Notarszeichen richtig würdigen, wird man allenthalben die weiteren Teile einbeziehen
müssen; eine abschließende Bewertung steht demnach noch bevor.

Das Notarszeichen (Signet) ist ein Beglaubigungsvermerk, der im älteren italienischen
Notariat, aus dem sich das europäische Notarswesen entwickelt hat, noch stark die Form
des Handzeichens trägt. Das Signet deutscher Notare, die seit dem Ende des 13. Jahrhunderts
, meist in Zusammenhang mit dem bischöflichen Offizialat, auftauchen, neigt weit
stärker zur Bildhaftigkeit und nimmt in der Neuzeit häufig Schablonencharakter an. Die
ungemein reichhaltigen Formen des Notarssignets, das sich meist auf der linken Seite der
Urkunde (des Notarsinstruments) neben dem Beglaubigungsvermerk befindet, haben seit
langem zu Überlegungen angeregt, welche Grundsätze dieser üppigen Formensprache zugrunde
liegen mögen. Die ältere historisch-hilfswissenschaftliche Forschung, die dem Siegel
weit mehr Beachtung schenkte, vernachlässigte häufig das Notarssignet. Hier setzt die Arbeit
von Schuler ein, der - nach einer allgemeinen Einleitung in die Geschichte des älteren
Notariats - bestimmte Klassifizierungen vorschlägt. Man wird dabei stets bedenken
müssen, daß das Notarssignet eine Erscheinung ist, die weit über das deutsche Sprach-
und Rechtsgebiet hinausreicht. Es ist aber wertvoll, daß der Verfasser versucht, unter Mitberücksichtigung
anderswo begegnender Formen speziell aus dem südwestdeutschen Material
solche Grundsätze abzuleiten. Jedenfalls wird der Notars- und speziell hier der Signetforschung
ein Weg gewiesen, wobei beiläufig zu sagen ist, daß Südwestdeutschland
hinter dem ehedem in den Vordergrund gestellten west- und norddeutschen Notariat,
auch was Entstehungzeit und Verbreitung belangt, nicht zurückzustehen braucht. Streng
hält sich Schuler auch nicht an den Raum von Südwestdeutschland (einschließlich der
deutschsprachigen Schweiz), indem er auch Signete auswärtiger Notare bringt, die, etwa
zur Zeit des Basler Konzils, hier urkundeten, was übrigens die Vergleichsmöglichkeiten
nur erhöht. In der Hauptsache sind es allerdings Notare aus den Diözesen Konstanz, Basel
und Straßburg (am Rande auch Augsburg, Speyer, Worms und Mainz), die in schier
überreicher Zahl mit ihren Signeten vertreten sind. Auch in zeitlicher Hinsicht verfährt
der Verfasser nicht schematisch: über das Stichjahr 1512 (Reichsnotariatsordnung) hinaus
werden in einzelnen Fällen auch Signete bis etwa zur Mitte des 16. Jahrhunderts beigebracht
. Die jüngeren Formen des Notarssignets weichen schon vom Technischen her von
älteren Mustern ab: man bedient sich in zunehmendem Maße des Druckstocks und -
noch später - des Kupferstichs, wobei dann sozusagen ganz von selbst stärkere Anlehnung
an Drucker- und Verlagszeichen und an Formen des Ex libris erfolgt.

Der landesgeschichtlichen Forschung dient die hier angezeigte erste Arbeit von Schuler

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