Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 190
(PDF, 41 MB)
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Neues Schrifttum

Umfangs der Arbeit nicht deckt. Jedoch liegt gerade der Wert der Untersuchung in diesem
Teil, in dem das inzwischen schwer zu überschauende Meinungsspektrum und die seit
Grimms Edition erschienenen, landschaftsgebundenen Sammlungen zusammengestellt sind.
Als Ergebnis stellt der Verfasser fest: Ober den Begriff des Weistums besteht in der Wissenschaft
keine Einigkeit; Aussagen über Alter, Kontinuität und Aufzeichnung der Weis-
tümer können nicht pauschal, sondern nur durch Untersuchung des Einzelfalles gemacht
werden; die Entstehung der Weistümer geht weitgehend auf die Initiative der Grundherren
zurück, womit jedoch nicht auch ein Interssenvorrang verbunden sein muß. Die
künftige Weistumsforschung wird diesen Oberblick als nützliche Orientierung zur Hand
nehmen.

Der zweite Teil befaßt sich mit „Aufkommen und Verbreitung der Weistumsaufzeich-
nungen" und soll damit das Titelversprechen einlösen. Ziel des Verfassers ist es, „auf der
Grundlage der Weistümersammlung Grimms einen Überblick über die räumliche Verbreitung
und Verteilung sowie über das zeitliche Aufkommen der Weistumsaufzeichnungen zu
geben" (S. 142), wobei der räumliche Untersuchungsbereich auf das Gebiet der heutigen
Bundesrepublik beschränkt bleibt. Hier können methodische Bedenken nicht unterdrückt
werden. Zunächst ist fraglich, ob der oft zufallsbestimmte Sammlererfolg Grimms eine repräsentative
Streuung ergibt und ob damit die Voraussetzungen für eine quantifizierende
Methode überhaupt vorliegen. Kartenanhang und Diagramme stehen und fallen mit dieser
Prämisse. Für die historische Anschauung noch bedenklicher erscheint aber die anachronistische
Beschränkung auf das Gebiet der Bundesrepublik. Die vom Verfasser dafür gelieferte
Erklärung vermag nicht recht zu überzeugen. Nimmt man - nur exemplarisch -
den deutschen Südwestraum, so bilden das Elsaß, die Deutschschweiz, der Südwesten der
Bundesrepublik und Vorarlberg für „Aufkommen und Verbreitung der Weistümer" eine
historische Landschaft allein schon deswegen, weil die Grundherrschaften sich nicht an
späteren Landesgrenzen orientierten. Es erscheint widersinnig, wenn auf dem Titelbild des
Buches eine bäuerliche Gerichtssitzung unter der Dorflinde zu Beckenried (Schweiz) aus
Diebold Schillings Schweizerchronik (Zentralbibliothek Luzern) dargestellt ist, während
dieser geographische Bereich in der Untersuchung selbst ausgeklammert wird. Hier wäre
an die vom Verfasser selbst angeführte Forderung Kollnigs zu erinnern, die Einordnung
der Weistümer nach „Geschichtslandschaften" vorzunehmen. So bleibt bei diesem Teil der
Eindruck eines nicht ganz ausgereiften Konzepts.

Zürich Clausdieter Schott

Deutsche ländliche Rechtsquellen. Probleme und Wege der Weistumsforschung. Hrsg. von
Peter Blickle. Stuttgart: Klett-Cotta 1977. 223 S.

Die vorliegende Sammelpublikation umfaßt die Beiträge eines 1976 in Saarbrücken
veranstalteten Rundgesprächs, das der Frage gewidmet war, ob und in welchem Maße es
für die historischen Wissenschaften hilfreich sein könnte, die ländlichen Rechtsquellen in
einer Gesamtedition zu erschließen. Schwerpunkte der Erörterung bildeten die terminologische
Aufbereitung des Begriffs der „Ländlichen Rechtsquellen" sowie die Ergiebigkeit
dieser Quellengattung überhaupt. Dabei lag das Untersuchungsziel weniger in einer Präsentierung
neuer Quellenforschung als vielmehr in der Erarbeitung neuer Fragestellungen.
Das Argumentationsmaterial entstammt vorwiegend dem oberdeutschen Bereich einschließlich
der Schweiz und Österreichs. Aufgenommen sind auch Wiederabdrucke früherer Aufsätze
, die für die Weistumsforschung richtungsweisend geworden sind. Es handelt sich dabei
um den um Kriterien für den Weistumsbegriff bemühten Aufsatz von Hans Fehr
„Über Weistumsforschung" (1916), um die Betonung des grundherrschaftlichen Elements
durch Erna Patzelt „Grundherrschaften bäuerliches Weistumsrecht" (1930), um die gegenüber
der Wiener Schule eingenommene Gegenposition von Barthel Huppertz „Verbreitung
der Weistümer" (1939), um die von Paul Gehring „Weistümer und Schwäbische Dorford-

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