Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 193
(PDF, 41 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1977/0203
Besprechungen

hernd das inhaltsreiche Buch von Storni wiederzugeben. Es bleibt jedoch festzustellen, daß
es dem Verfasser in vorzüglicher Weise gelungen ist, die intermediäre und eigenständige
Funktion des Kreises zwischen Reich und Ständen zum Ausdruck zu bringen.

Auch die engere Landesgeschichte wird aus diesem Buch reichen Gewinn ziehen. Die
hohenzollerischen Lande sind als Einheiten des übergeordneten Verbandes ständig gegenwärtig
. So ist beispielsweise zu erfahren, daß sich Hohenzollern-Hechingen 1732 wegen
seiner widerspenstigen Untertanen zu Stetten, Hausen und Gauselfingen um Hilfe an die
Kreisausschreibenden Fürsten als den „Conservatoribus Pacis Publicae" wandte (S. 161).
Aus den reichhaltigen statistischen Darstellungen sei herausgegriffen, daß 1701 in der Reihenfolge
der Stände nach der Mannschaftsgestellung Zollern-Sigmaringen und Zollern-He-
chingen den 29. bzw. 30. Platz einnehmen und damit noch im ersten Drittel liegen, daß
sie aber mit einer Aufbringung von 118 bzw. 111 Mann gerade ungefähr die Durchschnittsstärke
eines schwäbischen Standeskontingents (117 Mann) erreichen.

Zürich Clausdieter Schott

Vogteien, Ämter, Landkreise in Baden-Württemberg. Hrsg. vom Landkreistag Baden-
Württemberg. 2 Bde. Stuttgart: Kohlhammer 1975. Bd. 1: Walter Grube, Geschichtliche
Grundlagen, 3. Aufl. 1975. Bd. 2: Aufgabengebiete, bearb. von Eugen Frick,
1. Aufl. 1975.

Nachdem die Diskussion über die Gebietsreformen, insbesondere die Gemeinde- und
die Kreisverwaltungsgebietsreformen einschließlich des Regionalverbandsgesetzes in Baden
-Württemberg seit den Urteilen des Staatsgerichtshofs zu einer relativen Ruhe gelangt
ist, legt der Landkreistag ein äußerst informatives Werk über die Geschichte und Funktion
der unteren Verwaltungsebene, insbesondere der Landkreise, vor. Der erste Band
stellt eine um die Abschnitte „Kurpfalz" und „Geistliche Territorien" wesentlich erweiterte
Neubearbeitung des 1960 bereits in zweiter Auflage erschienenen und bald danach vergriffenen
Buches von Walter Grube dar, das seinerzeit durch einen Überblick von Eugen
Frick über „Vierzig Jahre Landkreisarbeit" ergänzt wurde.

Walter Grube geht in mustergültiger Art den verschiedenen territorialen Wurzeln unserer
Verwaltungsstrukturen an Hand von Detailuntersuchungen Alt- und Neuwürttembergs
, der Vorderösterreichischen Lande, der Kurpfalz, Badens, Hohenzollerns und größerer
geistlicher sowie reichsstädtischer Herrschaftsgebiete (vor 1803) nach. Hierbei erfährt
man Wesentliches über die „zentralörtlichen Funktionen" von Ortschaften, die seit dem
späten Mittelalter Verwaltungsmittelpunkte waren. In den Abschnitten über die Vorderösterreichischen
Lande (S. 35 ff.) und die Landvogtei Schwaben (S. 46 ff.) wird ein einleitender
Hinweis auf die staufische Untergliederung des Herzogtums Schwaben in sog.
„Prokurationen" vermißt, wie sie spätestens aus der Reichssteuerliste von 1241 erschlossen
werden kann; König Rudolf I. von Habsburg orientierte sich 1274 im Zuge seiner Revin-
dikationsmaßnahmen bezüglich des verlorenen Reichsgutes bei der Errichtung der Reichs-
landvogteien, speziell der ober- und niederschwäbischen, an den staufischen Verwaltungsstrukturen
. Neben der eindrucksvollen Herausarbeitung der Verwaltungsgenese Badens
und Württembergs bis 1945 verdienen vor allem die Ausführungen über die südwestdeutschen
Landkreise nach 1955 und der Abschnitt über den Hohenzollerischen Landeskom-
munalverband (S. 120) unser Interesse.

Der zweite Band, ein Sammelband, wird durch den Beitrag des langjährigen Hechinger
Landrats Hans Speidel über die Verwaltungs- und Gebietsreformen eingeleitet, wobei
an die historische Darstellung des ersten Bandes angeknüpft wird. Unter besonderer Berücksichtigung
der Verwaltungsgeschichte der bis 1945 zum preußischen Staatsverband gehörenden
Hohenzollerischen Lande spricht Speidel auch im Zusammenhang mit dem

193


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1977/0203