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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0015
Juden in Hohenzollern

Während und nach den Kreuzzügen verloren die Juden zunehmend ihre Vorherrschaft
im internationalen Warenhandel, weil die christlichen Kaufleute ihre
eigenen Handelsbeziehungen zum Orient schufen. Jedoch galt für diese das
kanonische Zinsverbot.

Nachdem sich dann in den Städten ein Handwerker- und Kaufmannsstand mit
Zünften und Gilden gebildet hatte, der die Juden ausschloß, ergriffen diese das
Geschäft der Geldwirtschaft. Diese erreichte im 14. Jahrhundert ihren ersten
Höhepunkt. Kredite benötigten die Kaufleute und die Handwerker in den Städten
ebensosehr wie die Bauern auf dem Land. Gleichzeitig aber förderte die größere
Kapitalkraft der Juden das Entstehen von Feindseligkeiten der christlichen Umwelt
. Sie empfand die Abhängigkeit von den jüdischen Geldgebern als drückend.
Die Aversionen entluden sich in Judenverfolgungen, so in der größten Verfolgung
des Mittelalters 1348/49, als den Juden die Schuld für die Pest gegeben wurde.

Gegen Ende des Mittelalters verschlechterte sich die Stellung der Juden. Sie
wurden immer häufiger ausgewiesen. Das hatte wieder einen wirtschaftlichen
Grund: Christliche Kawerschen aus Cahors in Frankreich und die Lombarden,
genannt nach der Lombardei in Italien, übernahmen das Geld- und Zinsgeschäft,
ohne sich um das Zinsverbot zu kümmern. Juden wurden damit als Geldgeber entbehrlich
. Zudem nahm das Bergwesen einen Aufschwung, und durch die Ausbeutung
von Silberminen bildete sich eine kapitalkräftige Schicht von Großkaufleuten
.

Um die Wende zum 16. Jahrhundert wurden die Juden aus den meisten Reichsstädten
, anschließend und im Lauf des 16. Jahrhunderts von verschiedenen Landesherren
- so auch von Württemberg - ausgewiesen. Aufgenommen wurden sie
vor allem von ritterschaftlichen und geistlichen Gebieten als erwünschte Steuerzahler
und Konkurrenten zu den Städten.

Damit bildete sich das Landjudentum.

3. Rechtliche Stellung

Es lassen sich drei Entwicklungsstufen beobachten:

a) Während des frühen Mittelalters bis etwa 1100 besaßen die Juden im deutschen
Reich ein Sonderrecht, das sie von der übrigen Bevölkerung unterschied, das
sogenannte Judenrecht. Es wurde von Kaisern, Fürsten und später auch
Städten in Form von Privilegien verliehen. Wie alle Privilegien mußte auch
dieses Recht von jedem neuen Herrscher neu erworben werden.
Das Judenrecht war günstig: Es gewährte uneingeschränkten Warenhandel, den
Erwerb von Grund, Boden und Häusern und die Erlaubnis zur dauernden An-
siedlung, im Gegensatz etwa zu den heidnischen und sarazenischen Ausländern.
Diese Rechte wurden auch tatsächlich praktiziert. Jüdische Häuser und Grundstücke
sind vorzugsweise in vornehmen und günstig gelegenen Stadtteilen nachweisbar
, Juden hatten hohe öffentliche Ämter, etwa im städtischen Magistrat,
inne, obwohl die Kirche immer wieder dagegen Einspruch erhob mit der Begründung
, dadurch gewännen Juden Macht über Christen.

Der in den Privilegien gewährte Judenschutz enthielt sowohl die Verpflichtung
des Herrschers, die Juden und ihre Handelstätigkeit zu schützen, als auch die
Verpflichtung der Juden, für diesen Schutz Abgaben zu entrichten. So war der

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