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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0082
Richter

anderem den Wein aus dem Breisgau holte87. Wenigstens an einer Stelle ist auch
vom Brauchtum die Rede. Am 12. Februar 1625, so wird berichtet88, hätte die
Obrigkeit in Haigerloch nach altem Brauch am Aschermittwoch in Gegenwart
einiger Geistlicher und des Schulmeisters auf dem Rathaus einen Abendtrunk
gehalten. Auf dem Heimweg wäre dann der Schulmeister überfallen und ohnmächtig
geschlagen worden, was zu der Urfehde führte.

Wenn sich so im ganzen wie im einzelnen allein schon aus der Haigerlocher
Überlieferung aussagekräftige geschichtliche Angaben gewinnen lassen, so ist einleuchtend
, daß die umfassende Auswertung verschiedener Urfehdenfonds, vor
allem aber vergleichende Untersuchungen noch viele andere Bezüge aufzudecken
vermögen. Hier konnte und mußte es genügen, die Urfehden als besondere Quellengattung
vorzustellen, ihren Inhaltsreichtum zu umreißen und methodische
Wege anzudeuten, über die sich die vielfältigen Aussagemöglichkeiten ausschöpfen
lassen.

87 StAS Ho 177 Urfehden Nr. 52.

88 Ebenda Nr. 129.

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