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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0083
VOLKER PRESS

Der hohenzollern-hechingische Landesvergleich
von 1798 ;

Reichsrecht und Untertanenvertretung im Zeichen
der französischen Revolution*

Als die Welle der europäischen Unruhen im Gefolge der Pariser Februar-
Revolution von 18301 auch in das Fürstentum Hohenzollern-Hechingen schlug,
forderten die Untertanen eine Verfassung, so wie sie vor kurzem schon im benachbarten
Hohenzollern-Sigmaringen erlassen worden war1. 1834 erreichten die Bestrebungen
städtischer Bürger und dörflicher Gemeindevorsteher ihren Höhepunkt:
mit einer Petition suchten sie auch in Hohenzollern-Hechingen den Weg zum
Konstitutionalismus zu eröffnen. Freilich, als man die Deputierten einzeln einvernahm
, beriefen sie sich auf den hohenzollern-hechingischen Landesvergleich von
1798 als Grundlage der Landesverfassung. Damit aber trafen sie sich mit dem
Fürsten, der seinerseits stolz verkündete, das Land habe in diesem Landesvergleich

* Erweiterte Fassung eines Vortrags, gehalten am 19.11. 1977 in Bisingen anläßlich
der Jahresversammlung des Hohenzollerischen Geschichtsvereins. Er behandelt ein Thema,
auf das ich im Zusammenhang meiner Studien im Rahmen des Forschungsschwerpunkts
„Sozial- und Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches im späten Mittelalter
und in der frühen Neuzeit (13.-18. Jahrhundert)" gestoßen bin; eine größere Untersuchung
soll der Rolle von Kaiser und Reich bei den Auseinandersetzungen zwischen Fürsten
und Untertanen gelten. Für großzügige Hilfe danke ich den Beamten des Staatsarchivs
Sigmaringen, vor allem Herrn Staatsarchivdirektor Dr. Gregor Richter und Frau
Oberstaatsarchivrätin Dr. Maren Kuhn-Rehfus, sehr herzlich. Die Anregung zu diesem
Vortrag war von dem vormaligen Leiter des Fürstlichen Archivs Sigmaringen und Vorsitzenden
des Hohenzolkrischen Geschichtsvereins, Herrn fürstlichen Oberarchivrat Dr.
Walter Bernhardt, jetzt Leiter des Stadtarchivs Esslingen, ausgegangen, dem ich gleichfalls
für manche Hilfe zu danken habe. Herr Professor Fritz Kallenberg (Darmstadt) hat
mir freundlicherweise Einblick in das Manuskript seiner leider bisher ungedruckt gebliebenen
Dissertation gewährt. Ich beabsichtige, noch weitere Studien zur hier behandelten
Problematik vorzulegen.

1 E. R. Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, 2. 1960, S. 3-124.
* Dazu: E, Gönner: Die Revolution von 1848/49 in den hohenzollerischen Fürstentümern
und deren Anschluß an Preußen (Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns. 2). 1952.

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