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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0085
Hohenzollern-hechingischer Landesvergleich

sucht7. Die Untertanen hatten nicht einmal jene minimale Beteiligung an den
Landesfinanzen erzielt, wie sie gerade in den Kleinterritorien des deutschen Südwestens
in der frühen Neuzeit vielfach zustande gekommen war8. Stattdessen
war das hohenzollerische Stammland in der südlichen Alb praktisch 200 Jahre
lang immer wieder von Konflikten zwischen dem Landesherrn und seinen überwiegend
bäuerlichen Untertanen erschüttert worden, so daß das Land als ein
unruhiges Gebilde geradezu sprichwörtlich wurde. Der Landesvergleich von 1798
bildete dann die Formel, mit der diese langfristigen Auseinandersetzungen beigelegt
werden konnten. Für unser Thema sollen diese Auseinandersetzungen im
einzelnen nicht dargestellt werden, da es hier gilt, den Stellenwert des Landesvergleichs
von 1798' und des vorhergegangenen Stadtvergleichs von 179510 zu
analysieren — sowohl in ihrer Bedeutung für die hohenzollerische Landesgeschichte
, wie für die allgemeine deutsche Verfassungsgeschichte. Nur soviel: Die
Wurzel der permanenten Unruhen bildete weder die notorische Bosheit der
querulierenden hechingischen Untertanen, wie die Publizistik der fürstlichen
Beamten gesagt hatte - noch die tyrannische Haltung der Dynastie, wie die Gegenseite
meinte. Die Landesteilung von 1576, die eine finanzielle Überbelastung
des Territoriums mit sich brachte, zeigte die Diskrepanz zwischen Anspruch und
Bedeutung der Dynastie und der schwachen territorialen Basis. Landesteilungen
und hohe Verschuldung hatten das Land überaus krisenanfällig gemacht, zugleich
aber auch den Untertanen die relative Schwäche der Herrschaft vor Augen geführt
". Diese mußte andererseits versuchen, ihre Finanzen durch erhöhte In-

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7 F. Baur: Geschichte der Hohenzollernschen Staaten Hechingen und Sigmaringen, 8
Hefte, 1834/36. /. Cramer: Die Geschichte der Grafschaft Hohenzollern. Ein Bild süddeutscher
Volkszustände 1400-1850. 1873. L. Egler: Chronik der Stadt Hechingen,
bearb. v. M. R. v. Ehrenberg. 21906. G. Hebeisen: Beiträge zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte
des hohenzollerischen Bauernstandes. In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte
und Altertumskunde in Hohenzollern 58. 1924, S. 91-208. F. Kallenberg: Die
Fürstentümer Hohenzollern am Ausgang des Alten Reiches. Ein Beitrag zur politischen
und sozialen Formation des deutschen Südwestens. Diss. phil. Masch. Tübingen 1961
(daraus zitiert). Ders.: Die Fürstentümer Hohenzollern im Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 111. 1963,
S. 358-472. U. Bergemann: Die Geschichte der landesherrlichen Jagdhoheit in der
Grafschaft Zollern. In: Hohenzollerische Jahreshefte 24. 1964, S. 133-296. Demnächst
: V. Press: Von den Bauernrevolten des 16. zur konstitutionellen Verfassung des
19. Jahrhunderts. Die Untertanenkonflikte in Hohenzollern-Hechingen und ihre Lösungen
. In: Politische Ordnungen und soziale Kräfte im Alten Reich (Vorträge auf einer
Tagung im Institut für Europäische Geschichte Mainz im September 1977), hrsg. v.
H. Weber. 1980.

8 Vgl. Kallenberg: Fürstentümer, S. 148 ff. Zur Problematik: V. Press: Steuern, Kredit
und Repräsentation. Zum Problem der Ständebildung ohne Adel. In: Zeitschrift für
Historische Forschung 2. 1975, S. 59-93.

•Druck des Landesvergleichs vom 26. Juni 1798: Im Staatsarchiv Sigmaringen (zitiert:
StAS), Bibliothek. Original in: StAS, Ho 1-46, C II 2 b, 156.

10 Druck des Stadtvergleichs vom 11. September 1795: In StAS, Bibliothek. Original in:
StAS, Reichskammergericht H 5163, Vol. 16.

11 Unter dem Fürsten Eitelfriedrich (1623-1661) stand Hohenzollern-Hechingen jahrelang
unter kaiserlicher Sequesterverwaltung. Haus-, Hof- und Staatsarchiv (zitiert:
HHStA) Wien, Reichshofrat, Jud. misc. O 5. Vgl. auch: Press: Von den Bauernrevolten.

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