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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0105
Hohenzollern-hechingischer Landesvergleich

Dinge ließen „bey solcher Stimmung der Partien keinen günstigen Ausgang erhoffen
". Unter diesen Umständen drängten sie auf einen raschen Abschluß, d.h.
auf die Bestrafung der noch Inhaftierten; diese wurden nun in das schwäbische
Kreisgefängnis in Ravensburg eingeliefert. Die Strafen reichten von vier Wochen
bis zu vier Monaten. Sie waren von der Regierung verhängt worden. Die Kommissarien
hatten sich nicht eingemischt, befürchteten aber beim Transport Exzesse
, so daß sie den Untertanen eine eigene Bedeckung mitgaben. Dabei erfolgte
ein peinlicher Zwischenfall, als in Ravensburg drei Hechinger Bürger verprügelt
wurden. Immerhin sprach die Regierung sogleich Mißbilligungen aus. Als die
Kommission am 10. September 1795 aus dem Ländchen abzog, waren die Verhandlungen
mit den Untertanen gescheitert, alles sah so aus, als würden sich die
Konflikte fortsetzen. Allerdings hatte man mit dem Stadtvergleich einen beträchtlichen
Erfolg erzielt, der die Situation nicht ganz aussichtslos erscheinen
ließ.

Dazu aber kamen im Hintergrund die weitergehenden Aktivitäten des württembergischen
Rates Reuß. Die Kommissarien ihrerseits suchten sich gegen den
Verdacht zu schützen, eine allzu große Nachgiebigkeit gegenüber den Untertanen
an den Tag gelegt zu haben. Sie räumten allerdings ein, daß die Herrschaft
gegenüber den Hechingern erhebliche Opfer gebracht habe und dazu auch gegenüber
den dörflichen Gemeinden bereit war. Darin sahen sie sogar einen möglichen
Anreiz für neue Gewalttätigkeiten der Untertanen, um weitere Vergünstigungen
zu ertrotzen. Auch wiesen sie darauf hin, daß die Landesherrschaft einen großen
Teil ihres Entgegenkommens schon vor der Ankunft der Kommission offeriert
habe. Sie plädierten entschieden für einen Vergleich; kam er nicht zustande,
sahen sie die Existenz „des kleinen Hechinger Staates" bedroht. Mit Recht bemerkten
sie, daß die Herstellung einer bloßen Rechtssicherheit faktisch keine
wesentlichen Konsequenzen für die Hechinger Landesherrschaft hätte. Der kritische
Punkt für künftige Verhandlungen war die den Hechinger Bürgern zugesagte
Aufstellung sogenannter „Kommunschützen", die das Wild außerhalb der
herrschaftlich abgegrenzten Jagdreviere abschießen konnten. Deutlich ist die
Tendenz, der eigenen - wohl vor allem der württembergischen - Landesregierung
klarzumachen, daß man den Untertanen nicht zu weit entgegengekommen sei.
Diese hätten ohne Zweifel nicht alles erhalten, was sie gefordert hätten.

Die Chance eines Vergleiches mit dem Land schilderten sie als schwierig. Das
Problem war, daß die Jagdfronden nach der Abschaffung des Wildes für den
Fürsten praktisch wertlos geworden waren, daß aber die Herrschaft auf Grund
der alten Fronverträge keine andere Möglichkeit hatte, die Untertanen zu Diensten
heranzuziehen; unter dem sichtlichen Eindruck der Fronbriefe sträubten
sich diese jedoch gegen jede Ausgleichsregelung zugunsten der Herrschaft, offenkundig
da sie hofften, auf diese Weise aller Fronden ledig zu werden.

Andererseits räumte die Kommission ein, daß die hohe Last der Abgaben
einige Kommunen ganz habe verarmen lassen. Ein Vergleich, der hier keine Erleichterung
schuf, war für diese wertlos. Jedoch konnte man ihren Wünschen
angesichts der horrenden Schuldenlast und der Reichs- und Kreisabgaben nicht
entsprechen. Diese waren gerade während des Krieges gegen das revolutionäre
Frankreich in Rekordhöhen gestiegen, zumal Hohenzollern-Hechingen in der
Reichsmatrikel unverhältnismäßig stark veranschlagt war. Hinzu kamen die

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