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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0109
Hohenzollern-hechingischer Landesvergleich

desherrn, das Mißtrauen der Hechinger Bauern, aber auch die Notwendigkeit,
eine Lösung zustande zu bringen, die den Fürsten das Gesicht wahren ließ. Deutlich
war, daß die kreisausschreibenden Fürsten mehr Vertrauenskapital bei den
hohenzollern-hechingischen Untertanen besaßen als der Landesherr, das ferne
Reichskammergericht aber mehr als Württemberg und Konstanz. Dabei ist noch
ein weiteres auffällig: Die früher personalisierten Hoffnungen der Untertanen
hatten sich etwas von der hochverehrten Gestalt des Kaisers weg und auf das
Reichskammergericht zu bewegt. Es scheint, daß hier sowohl eine unartikulierte
Reaktion auf die konservative Rückwendung am Wiener Kaiserhof nach dem
Tod Leopolds II. 1792, aber auch auf die Tatsache zu verzeichnen ist, daß es
kaiserliche Truppen waren, die zweimal in den letzten Jahren im Ländchen zur
Exekution geschritten waren. Immerhin hatte der allgemeine Prozeß der Ent-
personalisierung des Herrschens nun auch die Untertanen Hohenzollern-Hechin-
gens erfaßt.

Das Reichskammergericht war aber in der kritischen Zeit der französischen
Revolutionskriege, als sich die Konflikte häuften, nicht mehr in der Lage, eine
Entscheidung herbeizuführen. Auch war der alte Fürst Josef Wilhelm in Hechingen
nicht mehr flexibel genug, ein neuerliches Entgegenkommen zu zeigen. Die
Situation blieb gespannt, während allenthalben die alten Gewalten unter den
Schlägen der französischen Revolutionsarmeen ins Wanken gerieten.

Sogleich nach dem Stadtvergleich von 1795 hatte - wie bereits angedeutet -
die Regierung noch einmal den Versuch eines Kompromisses unternommen. Der
ganze Vorgang zeigt, daß sie wenig dazugelernt hatte. Zwar betonte sie ihr Interesse
an einem Ausgleich, zugleich aber drohte sie mit Strafen65. Andererseits berief
sie Vogt, Bürgermeister und je einen Gemeindedeputierten nicht nur des
notorisch friedlichen Boll, sondern auch von Stetten, Zimmern und Wessingen
ein, die sie aus der Front des Landes herauszubrechen suchte, indem sie ihnen über
den Vergleichsentwurf von 1794 hinaus Vergünstigungen zusagte. Dies war allerdings
nicht der Weg, Vertrauen zu schaffen: Nur Boll nahm den Vorschlag an,
während ihn die anderen drei Gemeinden zurückwiesen. Eine Vielzahl von Gemeinden
zeigte nun ihre Bereitschaft zum Vergleich an, verlangte aber den Text
des Reußschen Vorschlages, den sie durch ihre Deputierten nicht genau kennenlernen
hätten können - nun zeigte sich ganz deutlich die schwache Seite der „Geheimdiplomatie
" des Stuttgarter Rates. Auch hier tat die Regierung zu wenig, da
sie nur einen Auszug an einzelne Gemeinden herausgab und damit eine schroffe
Ablehnung provozierte M.

Unter diesen Umständen spitzte sich die Situation im Lande noch einmal
krisenhaft zu, die Unruhen gingen weiter. Nun aber kam noch eine bedrohliche
Einwirkung von außen hinzu. Fürst Josef Wilhelm hatte im Sommer 1796 das
Land verlassen und zugleich seine Regierung angewiesen, mit den französischen
Revolutionstruppen Verhandlungen aufzunehmen, um Plünderungen und ernstere

" Schreiben der Hechinger Regierung an die Vögte von Stein, Sickingen, Weilheim,
Bisingen, Thanheim, Beuren, Schlatt, Jungingen, Killer, Starzein, Hausen, Gauselfingen,
1795 IX 3 Hechingen. StAS, Ho 1-46, C II 2 b, 150.

M Protokoll der Regierung, 1795 IX 5 Hechingen (Auszug mit Beilagen). StAS, Ho 1-46,
C II 2 b, 150.

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