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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0119
Walbertsweiler Pfarrbücher

die Lesbarkeit nicht zu erschweren. Wer weitere Forschungen auf Grund der vorliegenden
Mitteilungen anstellen möchte, muß deshalb wieder auf die Originale
zurückgreifen. Die in Klammern gegebenen Hinweise auf die Fundstellen sollen
den Zugang erleichtern. Es bedeuten dabei die römischen Ziffern die Bände I
oder II, während die beigefügten arabischen Ziffern sich auf die Seiten des
jeweils genannten Buches beziehen.

Die thematische Anordnung zwang den Bearbeiter dazu, eigene Uberleitungen
zu formulieren oder gelegentliche Erläuterungen beizufügen. Mitunter schien es
vertretbar, Angaben verschiedener Stellen in neuen Sätzen zusammenzufassen.
Generell gilt, daß die kursiv abgedruckten Stellen wörtlich oder wenigstens voll
inhaltlich auf die Vorlagen zurückgehen, Zusätze des Bearbeiters aber mit normalen
Typen wiedergegeben werden.

Die Schreibweise der Vorlagen ist entsprechend der Zeitgewohnheit noch nicht
streng reguliert. Der Bearbeiter hat um der besseren Lesbarkeit wegen Normalisierungen
vorgenommen, andererseits aber die originalen Besonderheiten nicht ganz
beseitigen wollen.

4. ABKÜRZUNGEN

fl = Gulden

hlr = Heller

kr = Kreuzer

Mltr = Malter

B. TEXTE

1. BIOGRAPHISCHES ZU DEN VERFASSERN

1.1. Pfarrer JOHANN BAPTIST HAHN

Deo auspice ter Optimo Maximo [Im Angesicht des besten und höchsten dreifaltigen
Gottes]. Im Jahre 1794 den 2. Oktober bin ich auf diese Pfarrey eingezogen
, da ich zuvor 7 Monate als Vicarius zu Dermatingen am Bodensee und zu
Dingelsdorf 16 Monate gewesen, nachgehends aber durch die Gnade der Hochwürdigsten
Frau Äbtissin und hochwürdigen Kapitels zu Wald zu dieser Pfarrey
erwählet, präsentiert und vom Hochwürdigsten Ordinariat zu Konstanz admittiert
[zugelassen] und confirmiert [bestätigt] worden, aber noch nicht investiert [eingesetzt
], weil ich nach östreichischer Verordnung die primos fructus ä 30 fl 54 kr8
noch nicht bezahlte, und so hat Konstanz die Investitur nicht ausfolgen lassen.
Weil ich aber nachgehends vernahm, daß Ostreich diese Verordnung zurückgenommen
, so bin ich als gehorsamer Sohn meines Hochwürdigsten Gnädigsten
Fürstbischofs willens, zur gelegenen Zeit die primos fructurs zu bezahlen [Später
darüber geschrieben: Sind bezahlt!]. Per Parentes [zu meinen Eltern]: Mein Name

3 Primi fructus anni oder Annaten: Abgaben eines neuen Pfründeinhabers an den Bischof
oder Papst.

113


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