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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0120
Wiest

ist Johann Baptist Hahn, eines Bürgers und Bauers Sohn von Rast, geboren 1769
den 29 ten Juni, ward Priester 1792 den 22 ten September und Pfarrer dahier
wie oben. (I,1.)

Gegen Ende des Jahres 1807 ereignete sich für mich die Gelegenheit, auf die
Pfarre Harthausen an der Scher auf der Alb, hochfürstlich Sigmaringische Patro-
nats- und Herrschaft, zu permutieren [wechseln]; der daselbstige Pfarrer Jo.
Fideli Buck trat in die Pension 4 des Herrn Dionis Ebe, ehedem Kapitular [Mitglied
des Klosterkapitels] zu Salem, und dieser kam auf die hiesige Pfarrei.
Heute, den 22 ten December 1807, ziehe ich nach Harthausen und übergebe das
hiesige Pfarramt dem wackern Herrn Nachfolger mit dem herzlichen Wunsche
alles Wohles, Heiles, Vergnügen und Zufriedenheit. Johann Baptist Hahn, nunmehr
Pfarrer zu Harthausen. (I, 46.) Anschließend folgt vom Nachfolger Ebe ein
Nachtrag:

Der hochwürdige Herr Vorfahrer Hahn war bis 1812 Pfarrer zu Harthausen,
er permutierte aber mit dem Pfarrer Steffiin zu Kluftern. Dort war Hahn bis
1834, dann bis 1837 Stadtpfarrer in Markdorf, wo er 1838 resignierte und die
Kaplanei St. Leonhard übernahm. Er starb am 22. November 1851.

Im Pfarrbuch Nr. II führt Ebe über seinen Vorgänger folgendes aus:
Dieser Pfarrer war von Rast vom dortigen Weltishaus gebürtig. Er studierte zu
Augsburg, ging in das Kloster Petershausen bei Konstanz, verließ aber dasselbige
noch vor der Profession [Ablegung der Ordensgelübde] nach bereits vollendetem
Noviziat [Probezeit], und setzte sodann das Studium der Theologie fort. Nach
der Vakanz der Pfarre durch den Tod des Herrn Andreas Pfeiffer zog er als
Pfarrer hier auf, verließ aber die hiesige Pfarre durch eine Trippelpermutation
[dreifachen Wechsel], da ich für Pfarrer Buck in Harthausen auf meine Pension
von Salem, die jährlich aus 600 fl besteht, Verzicht leistete. Herr Pfarrer Hahn
war ein sehr geschickter und thätiger Mann; er hat ein Pfarrbuch zu schreiben
angefangen, so ich auch fortsetzte, worin die Hauptvorfallenheiten, so die hiesige
Pfarrey betreffend, umständlich verfolget sind. Ihm gelang es, endlich, durch
Zeitumstände unterstützt, die Streitigkeiten mit dem adeligen Stifte Wald durch
den Vertrag vom 20 ten November 1805 ins Reine zu bringen und im Frieden zu
endigen. Der Thätigkeit des Herrn Pfarrers Hahn hat es die hiesige Gemeinde zu
verdanken, daß dahier 1802 eine neue geräumige Kirche erbauet worden ist, obwohl
er von einigen dahier mit Undank belohnet wurde, wozu die Versuche mit
dem deutschen Ritus und Gesang Anlaß gegeben haben sollen. Herr Hahn war
auch Kammerer des löblichen Rural Kapitels 5 Mößkirch (II, 72 f.) Weiter setzte

4 Nach der Aufhebung der Klöster 1803 bis 1806 erhielten die Konventualen vom Landesherrn
, in dessen Besitz das betreffende Kloster gelangt war, eine Pension als Abfindung,
um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wie der Hinweis auf den Eintritt eines
anderen in die Pensionsrechte gegen Überlassung der Pfründe zeigt, konnte die Pension
gegen ein Pfarramt eingetauscht werden.

5 Ruralkapitel = Landkapitel. Zusammenfassung und Unterstellung der Geistlichkeit eines
Sprengeis unter einem Dekan. Es hatte den Charakter einer juristischen Körperschaft
mit besonders genehmigten Statuten, hielt regelmäßig Konferenzen ab, präsentierte den
Dekan dem Bischof zur Bestätigung und ließ das Kapitelsvermögen durch den Kammerer
verwalten.

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