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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0134
Wiest

Für die Urbarmachung von 6 Jauchert Stockfelder im unteren Loh, so man
vom Pfarrhaus übersehen kann, hatte ich 272 fl 48 kr Summe aller Auslagen,
nämlich Feldmesser Kempter für Aufmarken 3 fl 30 kr; 3 Bürger aus Mengen
Akkord für stocken [roden], Stumpen herausthun 125 fl; den Stockern Holz und
Stumpen überlassen 46 fl; Holz auf Kohlplatte führen, Wurzeln und Reis verbrennen
, eine Hecke ausheben und Spelzenzaun machen lassen 40 fl; starken
Reißpflug in Rengetsweiler entlehnen 5 fl 30 kr; 12 Tage mit 6 Pferd oder Ochsen
und 3 Männer das Feld reißen lassen, das Stück ä 24 kr, der Mann mit Kost und
Trunk ä 40 kr täglich 52 fl 48 kr. (I, 59.)

Bis auf das Jahr 1811 war bey hiesiger Pfarre keine Baindt™, da ich erst in
besagtem Jahr theils wegen Entschädigung, theils wegen dem Oberamte geleisteten
Dienste, den Garten am Anfang des nächsten Waldes, Randen genannt, am
Fußweg nach Kappel gelegen, zu der hiesigen Pfarre von der Herrschaft von allen
Abgaben frey für immer erhielte. Es war ein öder, wilder Platz zu dem Schinderwasen
verwendet worden, es kostete sehr vieles, um denselben so herzurichten, wie
er jetzt ist. Dieser Garten wird nun Baindt, oder wegen der vielen darin begrabenen
Thieren Thiergarten genannt. Und die darein gesetzten Bäume werden vielleicht
einem Herrn Nachfolger Freude machen, so wie das Hanfland. Und sollte
mit der Zeit von den Baumfrüchten auch etwas gestohlen werden - nur Geduld,
und nicht gleich mit der Axt darein gehauen, ich habe schon beym Baumsetzen
der Diebe gedacht - wird doch immer der mehrste Betrag dem Eigenthümer zu
Theil werden, stehlen doch auch Mäuse, Vögel von den Feldfrüchten - deswegen
wird der Anbau doch nicht unterlassen. Anno 1823 ließ ich das Hanfland in
obiger Baindt eingehen, ließ selbiges 3 Schuh tief umgraben, bey 20 Wägen voll
Dung darein legen und legte im Frühjahr einen Hopfengarten mit 400 Stangen an,
für eine Stange mußte ich 2 kr bezahlen, die Hopfen sind harzige Hopfen, also
von recht guter Art. (II, 51.)

Vor Alters war es gewöhnlich, daß der Pfarrer der löblichen Gemeinde dahier
zu einem sogenannten Fastnachtsküchle 5 fl gegeben, wo sodann ein Gemeinde-
trunk war, und der Pfarrer dazu eingeladen wurde; auch sagte die Gemeinde, der
Pfarrer genieße für die 5 fl den Gemeindenutzen, mit Trieb und Trab, Wasser,
Wegen etc. Herrentgegen ist auch die Gemeinde dem Pfarrer 3 fl schuldig für
3 Kreuzgänge, nämlich am Auffahrtstag und Magdalenen Tag um den Osch, und
an Mariä Heimsuchung auf Pfullendorf zu Mariä Schrai. Ich redete mit den
Gemeinds Männern dahin ab, daß die Forderung wett aufgingen, und ich der
Gemeinde nichts, die Gemeinde mir nichts gab [Fußvermerk von Ebe: So schloß
ich mit der Gemeinde 1829 ab, daß Faßnachtsküchel hatte weder bei meinem
Vorfahrer noch bei mir je Statt. Die Schrift deswegen liegt in der Gemeindelade
.] Weil aber nunmehr die Gemeindstrünke in der Faßnacht nicht mehr üblich
sind, so ist die Frage: ob wohl die Gemeinde das Faßnacht Küchle vom Pfarrherrn
fordern könne? (I, 5.)

Das Rentamt in Wald fragt darauf an, daß nach dem Beispiel anderer Staaten
unterdessen der Kleinzehend - Bezug auf dem Brachösche in allen Ortschaften des
Oberamts Wald gegen eine jährlich fixierte, an das Rentamt zu bezahlende Quote

30 Baind, Bünde: eingezäuntes, landwirtschaftlich genutztes Grundstück, das nicht dem
Flurzwang unterliegt; meist in Wohnungsnähe als Garten, Weinberg, Hanffeld.

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