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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0176
Wiest

weiler und Kappel an eine hochpreißliche Landesregierung die unterthänigst gehorsamste
Bitte, hochdieselbe möge gütigst gestatten, daß das Fest S. Martini als
Patrocinienfest einer Pfarrkirche am Tage selbst zu Kappel jährlich in Zukunft
feyerlich mit Predigt abgehalten werden dürfe. Dabey würde der Gemeinde
Kappel kein Onus [Belastung] auferlegt, sondern der bisherige Gebrauch in Abrechnung
des jährlichen Kanons an den Pfarrer von 1 fl und den Meßner von hier
mit 30 kr wegen Abhalten dieses Festes würde fortbestehen, wozu sich die Kappeler
freiwillig anheischig gemacht. Dagegen würde die Gemeinde Waldbertsweiler
nicht mehr verbunden seyn, alljährlich an einem Sonntage nach Martini wie bisher
nach Kappel sich zu begeben. Weil aber dieser Concession ungeachtet die Kirche
in Waldbertsweiler die Mutterkirche mit Taufstein und Kirchhofe für die Kappeler
verbleibt, so werden sich dieselben nicht ablehnen, das Patrozinienfest S. Galli
daselbst mitcelebrieren zu helfen, wie bisher geschah, hingegen würde das Paro-
cinienfest S. Martini in Kappel für die Waldbertsweiler in keiner Hinsicht eine
Verbindlichkeit hervorbringen. Mit allem Respekte verbleibend Einer Hochfürstlichen
Hochpreißlichen Landesregierung treu gehorsamster Diener J. Dion. Ebe
d. Z. Pfarrer allda. Pfarramt Waldbertsweiler am 12 ten Sept. 1822. (II, 103.)

Auf dieses ausführliche pfarramtliche Schreiben vom 12. September 1822 ging
folgende Genehmigung vom 7. Oktober ein:

Regiminal Rescript auf vorstehende Eingabe. Copia No. 2789. - Auf Ansuchen
des Pfarramtes Waldbertsweiler nimmt man keinen Anstand, jedoch mit Vorbehalt
stets anderer Verfügung vorerst zu bewilligen, daß da Kirchenpatronfest auf
den Tag Martini in der Kirche zu Kappel abgehalten werden dürfe. — Sigmaringen
, den 7. Oktober 1822. Hochfürstlich Hohenzollersche Regierung - v. Huber,
Mok. - Fidem Copiae [für die Treue der Abschrift] Klosterwald, den 9. Oktober
1822 Hochfürstlich Hohenzollern-Sigmaringisches Oberamt, v. Sallwürk. (II, 104.)

12.1. Kirchliche Zugehörigkeit

Nun ist im Anfang dieses Seculi (1702) in dem nämlichen Bezirk der Kirche
Kappel die Walderglashütte erbauet worden, von wo die ersten Jahre in der
Pfarrkirche Walpertschweiler 12 Kinder getaufet, item 3 Hochzeiten gehalten, wie
nicht minder Honestus Juvenis [der ehrenwerte Junggeselle] Samuel Schmid ex
Glashütten in Waldpertschweiler vergraben worden. Hic fuit unus de familia de
Schmidsfeld, quae subsequentibus annis nomen Schmid mutavit in: de Schmids-
feld [er war einer aus der Familie von Schmidsfeld, die in nachfolgenden Jahren
den Namen Schmid in von Schmidsfeld verändert hat]. Diese 128 Jahre gestandene
Glashütte ging im Jahre 1830 ein.

Woher nach diese in dem Bezirk der alten Pfarre Capel liegende Glashütte
ohne Consens eines hochwürdigen Ordinariats und invito Parocho [gegen den
Willen des Pfarrers] nach Wald gezogen worden, da doch die Glashütte näher bey

51 Joseph Mühlebach: Glashütte bei Wald. Ein Gang durch die Geschichte des Dorfes. In:
Hohenzollerische Heimat 25. 1975, S. 8 ff.

12. DIE GLASHÜTTE51

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