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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0180
Wiest

qua Vicarius perpetuus [ständiger Vikar]. Es mag schon nämlich dazumal der
Katzenstreit zwischen hiesigem Pfarrer und dem Kloster Wald obgewaltet haben,
vermöge dessen letzteres prätendierte, daß die Frau Äbtissin (nach Beyspiel der
Aebte ejusdem ordinis cisterciensis) als Pfarrer daher zu betrachten wäre, der
hiesige Pfarrer daher nur als ihr Vikar - Pfarrvikar von Waldbertsweiler, welche
Albernheit nachgehends vielen Verdruß bey unsern Herrn Vorfahrern verursachte
. ... Sie verstarb endlich ganz durch einen Vergleich, so noch vor Aufbebung
des Klosters Wald abgeschlagen worden. (II, 53 f.)

Dem gleichen Zwecke dient die Klageingabe von Pfarrer Pfeiffer [1773-1794]:
Schon beim Antritt meiner Pfarrey zu Walpetsweiler habe ich aus den Pfarrakten
ersehen, daß zwischen dem Stift Wald und meinen Herrn Vorfahrern wegen dem
Pfarrbezirk, kleinen Zehenden, Heiligenwald und andern immer Streitigkeiten
obwalteten, die bisher noch niemals ausgemacht sind. Auch ich ließ mir die Sache
deswegen nicht angelegen seyn, weil ich mehr den Frieden als das Processieren
liebe. Allein im Jahre 1779 ward mir von Herrn Fiscal v. Merhard, welcher damals
in causa des Herrn Pfarrers v. Kolb zu Dietershofen im Gotteshaus Wald
war, in Gegenwart der gnädigen Frau Äbtissin der Auftrag gemacht, die Differenzen
pflichtmäßig zu betreiben, welches auch mein erstes Geschäft war, aber
dennoch nicht beigelegt worden. Da ich nun den 15. September dieses Jahres von
einer hochfürstlich Bischöflichen Generalvisitation zu Mößkirch den nämlichen
Auftrag erhielt, so behaupte ich hiermit meine pfarrlichen Rechte mit angehängter
demüthigster Bitte, die Sache so bald es thunlich in Güte auszumachen!

Für die Pfarrjurisdiktion in Walbertsweiler wird ausgeführt: Aus dem Taufbuch
des Pfarrers Sik [1669-1688] ist zu sehen, daß schon von anno 1673 bis
1680 alle die zu Wald geborenen Kinder nach Waldbertsweiler zur heiligen Taufe
sind getragen worden. Darauf aber wurde der heilige Tauf und Oel alle Jahre bis
ungefähr 1759 aus der Pfarrkirche zu Waldbertsweiler abgeholt; nun aber weihet
denselben ein jeweiliger Beichtvater. Hochzeiten der waldischen Dienerschaft
mußten nach Siks Hochzeitsbuch von 1671, 1674 und 1678 zu Walbertsweiler
zelebriert werden, was mit gründlichen Beyspielen zu erweysen: 1671, die 8 ten
Februar cum licentia mea coram confessario in Wald nuptias praemissis sponsaliis
celebravit Georgius Haeusler ex Capel cum Maria Braunwartin ex Geggingen [am
8. Februar 1671 feierten mit meiner Erlaubnis vor dem Beichtvater in Wald Georg
Häusler aus Kappel und Maria Braunwart aus Göggingen ihre Hochzeit]. Und
weiter: 1673 die 23 post pacta sponsalia coram Reverendo Patri Norberto Confessario
in Wald, et quidam non habente licentiam, coacti sunt celebrare nuptias
in parochiali ecclesia Waldpertswilana Matthias Bosch aus dem Hart et Barbara
Halber, qui pro tempore ambo famulabant in Monasterio. Testor Michael Sik,
Parochus et Deputatus ibidem. [Am 23. ... 1673 wurden nach dem Ehevertrag
vor dem Beichtvater Norbert in Wald, der dazu nicht zuständig war, in der
Pfarrkirche Walpertsweiler Matthias Bosch aus den Hart und Barbara Haiber
ehelich verbunden, die zu dieser Zeit im Kloster dienten. Zeuge war Michael Sik,
Pfarrer und Deputat dortselbst]. - Die zu Wald Verstorbenen wurden hier begraben
nach den bestifteten Jahrtagen und Aussage der Alten. All obiges leget an den
Tag, daß die Pfarrey dem adeligen Stift nicht incorporiert ist. Bekannt ist, daß in
Wald vor Klostererbauung ein Mutterkirchlein war, wie man von verschiedenen
Filialen weiß, die einmal Pfarreien waren aber bei Kriegs- und Sterbezeiten zu

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