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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0181
Walbertsweiler Pfarrbücher

Filialen gemacht wurden. Ich will aber dem Kloster seine Pfarrey und derselben
Bezirk nicht streitig machen, wenn man mir auch meinen Pfarrdistrikt gegen
Wald zu so weit gestattet, als weit sich die Walpertsweiler Lehengüter, Trieb und
Bann erstrecken. Den kleinen Zehenden hat bisher jeder Pfarrer in den Waldbertsweiler
Feldern, Trieb und Bann in partem congruae bezogen, auch über 20 Jahre
von den Novaiiis [Neubrüchen] im Härtle. Dieser Zehnden aber vom Härtle ist
anno 1765 dem Pfarrer Keckeisen vom Kloster abgenommen mit dem Versprechen,
man werde zur Ersetzung dessen sein Widdumgut durch Zuschlag herrschaftlicher
Grundstück vermehren, und ihm unten am Härtle einen Neubruch zum Umreißen
anweisen; weil aber Keckeisen noch im selben Jahr von hier weg und nach Linz
kam, so blieb die Sache unsausgeführt, und die Herren Successores Baumann und
Menzinger fingen an, aufs neue zu procedieren. (II, 67 ff.)

Wie das Verhältnis des Walbertsweiler Pfarrers zu den adeligen Damen immer
wieder wechselte, geht auch aus einem Eintrag die Pfarrers Hahn im Jahr 1799
hervor: Die hochwürdigen Frauen zu Wald erwarteten an ihren Namenstagen
allemal, daß ich ihnen eine heilige Messe lesen sollte, weil es meine Herren Vorfahrer
auch getan. Die vergangenen vier Jahre that ich es niemanden als der
gnädigen Frau und der Frau Priorin, mußte aber von den übrigen beständig saure
Gesichter sehen. Endlich entschloß ich mich, es allen zu tun und legte wirklich
eine große Ehre damit ein. Die rekompensierten es mir auch mit Devotionalien
ed., und so erzeigten sie mir alle Ehre und Schätzung. Die hochwürdigen Frauen
sagten freilich, sie forderten es als keine Schuldigkeit von mir, aber ich fand
wohl, daß ich ohne viele Unannehmlichkeiten nicht mehr unterlassen konnte, was
Vorfahrer gethan. (1,23.)

Über Einpfarrungen in die Pfarrei Wald im Jahre 1818 findet sich folgender
Eintrag: Nachdem Stadtpfarrer Waldschütz aus Pf Ullendorf sich durch die Erklärung
vom 12 May [1817] verbindlich geäußert hat, daß er der vorhabenden Aus-
pfarrung der Filiale Riedensweiler, Rothenlachen, Reischach, Geißweiler und
Hippertsweiler kein Hindernis entgegenstelle, sondern sich einzig den Genuß der
ständischen Gefälle bis zu seinem Tode noch vorbehalte, so wird das hochfürstliche
Oberamt (Wald) in der Voraussetzung, daß von Seite des bischöflichen Ordinariats
die unter einem hierorts nachgesuchte Bewilligung erfolgen werde, zu dem
Vollzug nachstehender Anordnung beauftragt:

1) Von dem ersten Jenner 1818 angefangen, sollen die bisher der Pfarre in
Pfullendorf einverleibten Filial Orte Riedetsweiler, Rothenlachen, Reischach,
Geißweiler und Hippertsweiler von dieser Kirche getrennt und hinsichtlich der
ganzen seelsorglichen Verwaltung der Pfarre Klosterwald zugeteilt werden.

2) Von dem angegebenen Zeitpunkte wird ein jeweiliger Pfarrer zu Klosterwald
in die Ausübung der Seelsorge nach ihrem ganzen Umfange als selbständiger
Pfarrer eintreten, und die Opfer, Stolgebühren und andere bloß gefällige Einkünfte
des pfarrlichen Amtes beziehen.

3) Der Genuß der ständischen Pfarreinkünften wird dem dermaligen Stadtpfarrer
Waldschütz zu Pfullendorf auf seine Lebenszeit vorbehalten. Diese Einkünfte
werden nach dessen Ableben von der Stadtpfarre getrennt werden.

4) Die Einrichtung, welche rücksichtlich dieser ständischen Einkünfte und
deren Vereinigung mit der Pfarre Klosterwald auf den Fall der eintretenden Erledigung
getroffen werden sollen, wird bis zu diesem Zeitpunkt noch vorbehalten.

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