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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0226
Ziegler

Zur Beschaffung der Lokalitäten an den vier Stationsorten, zur Ausbildung
der Weber zu ihrer Beschäftigung und Anschaffung der nötigen Webergerätschaften
, wie: Stühle, Umänderung der vorhandenen und dergleichen mehr bedarf
es eines Fonds von:

1. Haus in Hechingen, wenn nicht das

alte unausgebaute Schloß dazu hergegeben wird 1 500 fl

2. Empfingen 1200

3. Grosselfingen 800

4. Starzein 800
Zur Einrichtung derselben 800

circa 3 500 Taler

5. 50 Stück neue Weberstühle a 15 T 750

6. 350 alte umzuändern a 6 T 2100

7. 50 Jacqard a 8 T 400

8. 400 Geschirre a 3 T 1200

9. für unvorhergesehene und nötige Einrichtungen 1 050

9 900 Taler.

Die Verwendung dieser Fonds zur Beschaffung von Grundstücken, Stühlen
und anderen nötigen Gerätschaften muß einem Direktorium von fünf Personen
übertragen werden, die in Hechingen ihren Wohnsitz haben.

An jedem Stationsorte wird eine Filialstelle etabliert, in der der dortige
Pastor, der Ortsvorsteher und ein qualifizierter Bürger sowie der Vertreter des
Arbeitgebers oder der Arbeitgeber selbst die Leitung übernehmen.

Diese Filialstellen haben das Vorschlagsrecht für die benötigten Anschaffungen
bei der Zentralstelle in Hechingen und nehmen von derselben Namens der
Beschäftigten die genehmigten Stühle und Werkzeuge entgegen.

Sie übernehmen die Verpflichtung, von dem einzelnen Weber einen Revers
sich ausstellen zu lassen:

1. was geliefert worden ist,

2. den Kostenpreis, den das Gelieferte trägt.

Dieser Revers, den der Weber oder Namens seiner der Arbeitgeber oder dessen
Vertreter zu unterzeichnen hat, muß enthalten außer der genauen Verzeichnung
der Gegenstände und des Kostenpreises, daß die Gegenstände so lange Eigentum
der Zentralstelle bleiben, respektive derselben verpfändet sind, bis nach
voller Abzahlung des dafür verzeichneten Kostenpreises.

Sie sorgen dafür, daß an den Stühlen oder Gerätschaften, für Jeden kennbar,
mit gedruckten deutschen Lettern, bis zur vollständigen Abzahlung von Seiten der
Weber angeheftet oder angeklebt bleiben müsse:

„Eigentum der Direktion für Unterstützung und
Belebung der Gewerbe in Hohenzollern."

Sie haben die wöchentlichen Listen, die von Seiten des Arbeitgebers angefertigt
werden, mit den den Webern von diesem gemachten Abzügen für gehellt

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