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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0244
Neues Schrifttum

Über den Emser Kongreß wurden die Reichsprälaten weder durch diesen noch durch
die Diözesanbischöfe informiert, sondern durch ein Ministerialschreiben des kaiserlichen
Gesandten beim Schwäbischen Reichskreis, Franz Sigmund von und zu Lehrbach vom
9. Februar 1787. Die Emser Punktation war insofern sehr gefährlich für die Orden, weil
sie die unbeschränkte Binde- und Lösegewalt der Bischöfe forderte. Diese ließ für die
Exemtion der Klöster keinen Platz mehr. Der erste Artikel der Punktation enthielt auch
das Verbot, Beziehungen zu auswärtigen Oberen zu unterhalten, deren Generalversammlung
zu besuchen oder sie mit Geld zu unterstützen. Den Bischöfen sprach man auch die
Dispensgewalt zu und das Recht, von feierlichen Gelübden loszusprechen. Als Gelübdealter
wurde für Männer das 25., für Frauen das 40. Lebensjahr gefordert. Der vierte
Artikel der Punktation erlaubte den Ordinarien den Zugriff zu gestiftetem Klostergut,
und der vierte verbot den Ordensoberen, eigene Notare zu ernennen.

Während die Flut der Flugschriften die Emser Punktation und die Nuntiaturstreitig-
keiten diskutierte, schenkte man den gegen die Orden gerichteten Plänen in der Öffentlichkeit
wenig Beachtung. Aufschluß über die Reaktion des Schwäbischen Reichsprälatenkollegiums
gibt das zweite Kapitel der Arbeit, das sich dabei weitgehend auf Bestände des
Hauptstaatsarchivs Stuttgart stützen kann. Das umfangreiche dritte Kapitel befaßt sich
mit der Diskussion um Kirche und Reform in den Klöstern zwischen 1760 und 1790.
Unter anderem geht der Verfasser auf die Verteidigung der Exemtionen durch Georg
Lienhart gegen die Angriffe des „Febronius" ein, ferner auf die Lehrbücher zum Kirchen-
recht der Schussenrieder Kanonisten Joseph Krapf und Georg Vogler. Uber die bischöflichen
Dispensen von den feierlichen Ordensgelübden gibt Jakob Danzer, Benediktiner in
Isny, von 1784 bis 1792 Professor in Salzburg, eine Beurteilung. Willibold Held, späterei
Reichsprälat in Rot, übt in zwei Flugschriften seine Kritik an Nikolaus Hontheim und am
Emser Kongreß. Auch mit ekklesiologischen Fragen beschäftigt man sich ausführlich in
verschiedenen Klöstern. Die meisten Ordensleute verteidigen die Tradition oder stehen in
der gemäßigten Mitte. Nur wenige entfernen sich durch ihre bissige Kritik persönlich von
ihrem Orden wie der Neresheimer Professor für Kirchenrecht Benedikt Maria Werkmeister
. Seine Werke aus benediktinischer Zeit werden nur vorgestellt. Für sein späteres
literarisches Schaffen als Hofprediger und Oberkirchenrat wird auf August Hagen, Philipp
Schäfer und Paul Picard verwiesen.

Das vierte und letzte Kapitel behandelt die konkreten Reformvorschläge der „Aufklärer
": Änderung der Gelübde und Anhebung des Gelübdealters, Anhebung der Bildung
und Änderung des Stiftungszweckes dahingehend, dem Besten des Staates zu dienen. Die
Kritik der schwäbischen Klöster zu diesen Reformvorschlägen und eine Stellungnahme zur
Französischen Revolution schließen dieses letzte Kapitel ab. Nur stichwortartig konnte
hier auf das verarbeitete reiche Schrifttum über die ungeheure Diskussion aufgezeigt werden
, die die Reichskirche damals erschütterte. Die Auflösung des Reiches löste auch ihre
Problem sehr bald. Der Darstellung sind umfangreiche Anmerkungen und ein Personen-
Orts-Sachregister angefügt.

Freiburg Franz Hundsnurscher

Hans Eugen Specker: Ulm. Stadtgeschichte. Sonderdruck aus „Der Stadtkreis Ulm", amtliche
Kreisbeschreibung, hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in
Verbindung mit der Stadt Ulm. Ulm: Süddeutsche Verlagsgesellschaft 1977. 347 S.
mit Abb.

Der Leiter des Ulmer Stadtarchivs veröffentlicht seinen für den 2. Band des „Stadtkreises
Ulm" in der Reihe der Amtlichen Kreisbeschreibungen verfaßten Uberblick über
die reiche Geschichte der Stadt Ulm als Separatdruck in einem selbständigen, um einen
dokumentarischen Bildteil, eine Zeittafel, ein Namens- und Ortsregister und zwei Stadtpläne
erweiterten Band. Die Darstellung ist chronologisch gegliedert, wobei die Ein-

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