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glaubte. In jener Zeit gab es nämlich viele Mißhelligkeiten zwischen der Stadt bzw. den
Dorfschaften einerseits und der Herrschaft andererseits. Man versuchte seitens der
Herrschaft, in eigener Person selbst insbesondere in Haigerloch so wenig als möglich in
Erscheinung zu treten, da es starke Spannungen zwischen der Herrschaft und den Bauern
im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd gegeben hatte8.

Aus den vorstehenden Gründen stammen die wesentlichen Pachtverträge der Grafschaften
Sigmaringen und Veringen und der Herrschaften Haigerloch und Wehrstein aus
der Zeit der ersten 5 Jahre nach dem Tode Meinrads II. (1715).

Die Admodiationen im allgemeinen sind unstreitig verlaufen. Es hat zwar nicht
immer Einverständnis über die Relation des Pachtpreises in bezug auf den Pachtgegenstand
bestanden. Dennoch haben sich die Parteien jeweils zu einvernehmlicher Beendigung
der Admodiationen bereit gefunden.

Anders war es bei der Admodiation der Herrschaften Haigerloch und Wehrstein
zwischen Joseph Friedrich und von Baratti, die zunächst für die Zeit von Martini 1725 bis
Martini 1731 vorgesehen war. Maßgeblich für die streitige Beendigung dieser Admodiation
war wohl der Umstand, daß Joseph Friedrich, 1702 geboren, mit dem von seinen
Vormündern Friedrich Wilhelm von Hohenzollern-Hechingen, Graf Oswald von
Hohenzollern-Berg und Johanna Catharina Viktoria von Hohenzollern-Sigmaringen
eingeschlagenen Vorgehen der Verpachtung der Herrschaften Haigerloch und Wehrstein
an Baratti nach Eintritt in seine Regierungsverantwortung nicht mehr einverstanden war.

DIE VORHANDENEN ARBEITEN ÜBER DIE ADMODIATION

Uber die Verpachtung der Herrschaft Haigerloch und der Grafschaft Zollern gibt es
bisher keine ausführliche Arbeit. Aus der Art des Zustands der Quellen ergibt sich, daß
diese zuvor nicht überarbeitet worden sind. Sie sind zusammen getragen worden, ohne
daß ihrem sächlichen und zeitlichen Zusammenhang im einzelnen Rechnung getragen
worden wäre.

Wie wenig man sich in der vorhandenen Literatur der regionalen Geschichte
Hohenzollern-Haigerlochs, Hohenzollern-Hechingens und Hohenzollern-Sigmarin-
gens mit der Admodiation befaßt hat, zeigt der Umstand, daß Faßbender und Hodler9
die prozessualen Ereignisse im Zusammenhang mit der Admodiation nur an der
vorstehend erwähnten Stelle ganz kurz mit folgenden Worten zitieren: »In den 30er
Jahren des 18. Jahrhunderts muß einmal ein schwerer Prozeß gegen den alten Baratti
geschwebt haben. Näheres wäre im Sigmaringer Fürstlichen Archiv zu finden unter
»Geheimrats-Akten«, Abteilung Hechingen«9.

Herberhold beschäftigt sich allein mit der Verpachtung der Grafschaft Zollern an von
Baratti. Seine Arbeit ist von ihm offensichtlich nur als Vorbereitung für eine spätere
Arbeit verstanden worden. Er schreibt nämlich: »Ich beabsichtige, demnächst die
Admodiation, die in Deutschland anscheinend selten, in Frankreich ja die Regel war, zu
behandeln und gehe deshalb an dieser Stelle nicht weiter darauf ein«10. Zu der
angekündigten weiteren Arbeit über die Admodiation ist es dann allerdings nicht mehr
gekommen.

8 Vgl. Hodler S. 835.

' Vgl. a.a.O. S. 35.

10 Ebd. die Fußnote auf S. 425.

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