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Admodiationen in Hohenzollern
die Hühnlein für 3 Kreuzer,
die Eier sehr hillig und die Fische das Pfund um 1 Kreuzer hilliger, als sie allgemein
kosten.
10. Weil die Admodiation vor allem dem Zweck der Wiederherstellung geordneter
wirtschaftlicher Verhältnisse dienen soll, die Weiden und Felder verbessert und die
Schäfereien und alles andere in Ordnung gebracht werden soll, verpflichtet sich seine
Durchlaucht, die Untertanen anzuweisen, Steuern und alle Einkünfte an den
Beständer abzuliefern, wie es der Fürst »vorhero genoßen haben und zuegenüßen
kraft der urbarien verträg und Rechnung befuegt sei*.
11. Es hat der Beständer - sei es nach dem Ablauf des Probejahres oder erst nach Ablauf
der 6 Admodiationsjahre - die übergebenen Gegenstände so zurückzugeben, wie sie
nach diesem Rezeß ihm übergeben wurden. Verbrauchbare Sachen, z. B. Vieh usw.,
hat er in der gleichen Art und im gleichen Umfang zurückzugeben.
Nachtrag
Weil sich der Beständer über einige Punkte beschwert hat, hat sich gnädigste
Herrschaft nach reiflicher Überlegung dahin entschlossen, für die Deputation statt
1700 Gulden
nur 1500 Gulden
zu verlangen. Femer soll der Beständer ein Fuder (6 Eimer = 17,645 hl) mittleren Weins
erhalten, falls mehr als 6 Fuder Wein anfallen.
Falls die Kontribution für den Bettemer Hof mehr als die angesetzten
60 Gulden
beträgt und die Kontribution für eine Wiese zu Fischingen mehr als die angesetzten
10 Gulden
betragen sollte, wird ihm dieser Mehrbetrag von der Herrschaft ersetzt werden. Wenn die
Kontribution allerdings weniger betragen sollte, müßte der Beständer den Uberschuß
vom angesetzten Betrag zurückerstatten.
Diese »pflummernsche« Admodiation ist unstreitig verlaufen. Wie in allen diesen
Fällen ist auch hier über die Rückgabe des Bestands nichts bekannt. Unbekannt ist vor
allem, ob der Vertrag über den an sich vorgesehenen Zeitpunkt für die Beendigung,
nämlich Georgi 1712 hinaus fortgesetzt wurde. Dafür spricht, daß ein weiterer Pachtvertrag
über Haigerloch und Wehrstein erst im Jahr 1716 geschlossen wurde.
Im Jahr 1715 starb der regierende Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen, Meinrad II.
Sein Sohn Joseph Friedrich war damals 13 Jahre alt. Für ihn setzte Karl VI. als
Vormünder Johanna Catharina Victoria, Friedrich Wilhelm und Albrecht Friedrich
Oswald von Hohenzollern-Berg ein.
Zwischen Joseph Friedrich, vertreten durch seine Vormünder, und von Josef i kam es
dann in Hechingen am 27. 10. 1716 zu einem weiteren Admodiationsvertrag betreffend
die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein wie folgt:
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