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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0060
Pfeuffer

unbefugterweise weggenommen und sie werden mir bis heute widerrechtlich vorenthalten
. Ich bin im übrigen der Ansicht, daß die gesamte Auseinandersetzung nicht auf einer
Initiative des Fürsten beruht, sondern vom Oberamtmann Marmon über die beiden
Kommissare in die Wege geleitet worden ist.

Bezüglich der Vorwürfe im einzelnen teile ich noch mit:

1. Entgegen der geäußerten Ansicht bin ich nicht verpflichtet, mich in den Sigmaringi-
schen Angelegenheiten einzusetzen. Hier habe ich nur tätig zu werden, soweit es mir
die Hechinger Geschäfte erlauben.

2. Habe ich die Admodiation nicht gesucht, sondern ich bin geradezu hierzu genötigt
worden.

3. Habe ich mich mehrfach bereit erklärt, die Admodiation auch vorzeitig zu beendigen,
sobald meine Ansprüche gegen die Herrschaft befriedigt worden sind.

4. Habe ich - wie bereits oben mitgeteilt - mich um einen anderen Admodiator,
insbesondere den genannten Bauern und Brandweinhändler - geradezu nachhaltig
bemüht.

5. Habe ich die Haigerlocher und Wehrsteinische Herrschaft zuvor nie verwaltet,
deshalb auch deren wirklichen Ertrag nicht gewußt. Der Vorwurf, ich hätte also trotz
Kenntnis der Einkünfte der Haigerlocher und Wehrsteinischen Herrschaften unter
bewußter Täuschung einen zu niedrigen Admodiationsbetrag angesetzt, geht fehl.

Im übrigen weist von Baratti nochmals daraufhin, daß er eigentlich den ganzen
Vorgang nicht verstehen könne. Man streite sich um die Angemessenheit des Pachtzinses
. Dies stehe hier nicht zur Diskussion, weil ein Pachtvertrag auch hinsichtlich der
Bedingungen klar und eindeutig zustande gekommen sei. Im übrigen seien auch die
Einwendungen unverständlich und vage. Es sei bei den ganzen Diskussionen in
Sigmaringen in der Sache selber nichts herausgekommen. Man habe überhaupt nichts
anderes getan, als Zeit vergeudet. Die Kommissare hätten nichts anderes getan als die
ganze Zeit meistens nur mit Essen und Trinken zugebracht^5. Ihn habe man viele Tage
ganz vergeblich hierüber sitzen lassen.

Er bestehe für den Fall, daß die Angelegenheit nicht unstreitig erledigt wird, auf einem
Schiedsgericht entsprechend der Regelung in § 23 des Admodiationsvertrags.

Er sei jedoch auch bereit, gegen Bezahlung der von ihm verlangten 12.029 fl 19
Kreuzer vom Admodiationsvertrag zurückzutreten. Andernfalls werde er diese Ansprüche
geltend machen und sofortige Barzahlung verlangen. Gleichzeitig werde er dann auf
der Fortsetzung der Admodiation bestehen und alle anderen Kosten ebenfalls noch
geltend machen, nämlich Kosten für Reisen, Schadenersatzansprüche und sonstigen
Diätgeldern.

Am 11.3. 1729 teilte Baratti dem Fürsten mit "6, er wundere sich doch sehr, daß der
Fürst nach Aussage seines (des Baratti) Renteiverwakers Lützen zu Haigerloch vorhabe,
diesem durch ihre daselbst noch befindliche Kommission allen Ernstes sagen und
verbieten lassen, daß er dem Baratti weder Früchte noch Geld bis zur Klärung der
Angelegenheit geben solle. Weiter moniert Baratti dann wieder, daß es doch kiar sei, daß
ein Überschuß zu seinen Gunsten in Höhe von mehr als 12 000 fl vorhanden sei. Er
wiederholt sein Bestehen auf Beiziehung von Schiedsrichtern.

115 Ebd. S. 32.

"' Ebd. Aktenstück 48.

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