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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0088
CHRISTOPH WAGNER

Das evangelische Dorfschulwesen

im Kreis Balingen in der frühen Neuzeit

I. DIE GESCHICHTE DES EVANGELISCHEN DORFSCHULWESENS IM
KREIS BALINGEN

1.1. Die Entstehung des evangelischen Dorfschulwesens

Entscheidend für die Entstehung des Dorfschulwesens in Württemberg war die
Rückkehr Herzog Ulrichs im Jahr 1534 aus 15jährigem Exil und die damit verbundene
»Einführung« der Reformation, die eine Neuordnung des Staates von Grund auf nötig
machte. Grundlage dafür war die Große Kirchenordnung von 1559, die »den Charakter
eines Staatsgrundgesetzes des protestantischen Staatswesens«1 hatte.

Die darin enthaltenen Bestimmungen, das Schulwesen betreffend, boten die gesetzliche
Grundlage für neue Schulgründungen auf den Dörfern und lösten damit den ersten
Schub an Dorfschulgründungen im Kreis Balingen aus.

So heißt es in der Großen Kirchenordnung:
Als wir auch etliche namhaffte und Volckreiche Flecken in unserm Fiirstenthurnb vnd
gemeinlich hertschaffende Underthonen haben, so jrer arbeit halber nit alle zeit wie nott
jre Kinder selbst vnderrichten vn weisen kinden, darmit dann derselben arbeitenden
Kinder in jrer Jugent nit versompt, fürnämlich aber mit dem Gebett vnnd Catechismo
vnd darneben Schreibens vnd lesens jren selbs vnd gemeines Nutzes wegen, deßgleichen
mit Psalmen singen dester baß vndemcht vnd Christenlich aufferzogen, Wällen wir, wa
bißanher in solchen Flecken Meßnereien gewesen, das dasi Iben teutsche Schulen mit den
Meßnereien zusamen angericht... werden2.

' Karl Weller und Arnold Weler, Württembergische Geschichte im südwestdeutschen Raum,
7. Aufl. 1972, S. 166. Weitere Literatur zum Gesamtthema: Emil Reicke, Magister und
Scholaren. Illustrierte Geschichte des Unterrichtswesens. 1979 (3. Auflage). E. Schmid,
Geschichte des Volksschulwesens in Altwürttemberg. 1927. Statistisches Landesamt Baden-
Württemberg / Landkreis Balingen (Hg.), Der Landkreis Balingen. Amtliche Kreisbeschreibung
. Band I. 1960. Band II. 1961.

2 Landeskirchliches Archiv Stuttgart (LKA), Große Kirchenordnung 1559 (GKO), Bl. 120.
Flecken = Dörfer, hertschaffende = hart arbeitende, versompt = versäumt, baß = besser. Mit der
Bezeichnung teutsche Schulen sind die niederen Schulen gemeint, in denen deutsch gesprochen
wurde. Im Gegensatz zu den Lateinschulen, den höheren Schulen.

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