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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0098
Wagner

wie sich der Schulmeister gegen den Schuljungen mit Leer und Disciplin halte auch selber
und ettliche darunter im Catechismo, Buchstaben, Syllabieren, lesen auch schreiben
examinieren, damit er erkundigen mög, ob der Schulmeister fleissig un was er Frucht bey
den Kindern schaffe81. Auch sollte der Pfarrer, wenn erfeel und mängel befinde, solchiges
mit allen guten umbstenden unsern Specialen zu zeit irer Visitation anzeigen oder
schriftlich zustellen*2.

Die Schulaufsicht des Pfarrers ging so weit, daß man ihn persönlich dafür verantwortlich
machte, wenn eine Schule sich nicht in der gewünschten Weise entwickelte. Es ist die
Schul in merklichen abgang gerathen, dessen Schuld will negligentia pastoris (der
Nachlässigkeit des Pfarrers - Chr. W.) beigemessen werden^.

Auf der anderen Seite konnte es nötig werden, den Schulmeister vor allzu forschen
Übergriffen des Pfarrers zu schützen. So hieß es in einem Rescript 1654, daß die
Pfarrer... ihre Schulmeister in ihren eigenen Diensten und Geschafften nicht allzu viel
gebrauchen und nicht ihres Gefallens Schulden eintreiben, über Feld schicken oder gar
daheim den zum Holtz spalten, tröschen, gärtlen und andern dergleichen Arbeiten
anstellen, angesehen hierdurch die Kinder nicht wenig verabsäumt werden'4.

II.6. Die Folgen der Armut der Dorflehrerschaft

Als Folge der weitverbreiteten Armut unter der Dorf schullehrerschaft sahen sich viele
Schulmeister gezwungen, um überhaupt das Nötigste zum Leben zu haben, neben dem
Schuldienst und dem Messneramt noch andere Tätigkeiten zu verrichten. Da lag es nahe,
in dem früher ausgeübten Handwerk oder wieder als Bauer zu arbeiten, wie ein Beispiel
belegt: .. .sein wenigs besoldung und großer hausbrauch bringt Ihn dahin, das ermüße
guter bauen85. Doch war dies nicht ganz unproblematisch, weil das Ausüben solcher
Nebentätigkeiten eigentlich verboten war. Wann ein Schulmeister unterschiedliche
Amter hat, die der Schulen abbrüchig, soll er entweder ettliche selbst übernommene
quittieren oder gar die Schulen66, heißt es in einem Erlaß aus dem Jahr 1662.

So sahen sich die Lehrer, die aus existentieller Not Nebenarbeiten verrichteten,
permanent mit der Kündigung bedroht. Sie mußten versuchen, den Spielraum, den ihnen
die wenig präzise gesetzliche Bestimmung bot, zu nutzen und ihre vorgesetzte Instanz
davon zu überzeugen, daß ihre Nebentätigkeiten der Schule nicht abbrüchig seien. Ein
Beispiel soll dies verdeutlichen. Ein Schulmeister beklagte sich 1588: Er hob nit
Unterhaltung für sich und die seinen, wan er nit daneben baue, fügte aber gleich hinzu,
daß er hoffe, es werde in der Schul nichts verseupt97.

Nicht so viel Spielraum ließen dagegen die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf
speziellere Nebenbeschäftigungen bzw. Berufe. Sie waren im Gegenteil sehr viel
bestimmter: Schulmeister, so Spielleut benebe seyn wollen, megen entweder den Dienst
oder ihr Aufspilen quittieren88. Auch sollten die Schulmeister... nicht Wirtschaft treiben
und ihre Weiber und Kinder allein der Schul warten lassen: Wo auch ihnen der Dorff-

81 LKA, GKO, Bl. 140.

82 LKA, GKO, Bl. 140.

83 LKA, A 1, 1679.

84 LKA, Cynosura Ecclesiastica von 1687, S. 424.

85 LKA, A 1, 1590.

86 LKA, Cynosura Ecclesiastica von 1687, S. 424.

87 LKA, A 1, 1588 I.

88 LKA, Synosura Ecclesiastica von 1687, S. 423 Spielleut = Musiker.

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