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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0104
Wagner

gelegenheit auch dahin schicken kynden 133. Für die Kinder bedeutete das Schulwege von
mehreren Kilometern Länge, meist querfeldein, »da es fast keine Wege gab«134, oftmals
durch hohen Schnee, da Schule im 16. Jahrhundert fast ausschließlich im Winter gehalten
wurde.

Erst von ca. 1680 an war dann das Schulwesen so weit ausgebaut, daß quasi jedes Kind
in seiner Gemeinde die Schule besuchen konnte.

III. 4. Veränderung der Schülerschaft: Mädchen in den Dorfschulen

Was in den höheren Schulen des Kreises erst in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts
Wirklichkeit wurde, war in den Dorfschulen seit Anfang des 17. Jahrhunderts Realität.
Neben den Knaben besuchten nun auch die »Mägdlein« den Unterricht. Schon für die
Große Kirchenordnung von 1559 war die Frage, ob Mädchen überhaupt die Schule
besuchen sollen, kein Thema mehr. Man ging in selbstverständlicher Weise vom
Unterschied der Schulkinder aus, womit der geschlechtliche Unterschied gemeint war.

Die Bestimmungen regelten nur die sich aus diesem Geschlechtsunterschied ergebenden
Konsequenzen, nicht die Frage des Schulbesuchs von Mädchen überhaupt. Da hieß
es: Und demnach in ettlichen teutschen Schulen nit allein die Knaben, sonder auch
Döchterlin zur Schul geschickt, wollen wir, das in solchen Schulen die Kinder abgesondert,
die Knaben allein und die Döchterlin, auch besonder gesetzt und geleert werden135.

Doch kann diese Selbstverständlichkeit, mit der hier der Schulbesuch von Mädchen
behandelt wird, nicht darüber hinwegtäuschen, daß er zu dieser Zeit noch Ausnahme
war, nicht von ungefähr wird die Einschränkung auf ettliche teutsche Schulen gemacht.
Im Kreis Balingen z. B. scheint zu dieser Zeit (also um 1559) noch keine Schule auch von
Mädchen besucht worden zu sein. Auch 20 Jahre später sind noch keine Mädchen im
Unterricht anzutreffen gewesen. Die Synodusprotokolle erwähnen ausschließlich Knaben
. Zuerst scheint sich der Schulbesuch für Mädchen dann in den Städten durchgesetzt
zu haben. In den Dorfschulen ging die Entwicklung etwas langsamer voran. In
Winterlingen (1601) befanden sich unter 23 Schülern nur ganze 3 Mädchen. Erst nach
dem Dreißigjährigen Krieg änderte sich dieser Zustand. In jeder Gemeinde gingen bald
auch Mädchen zur Schule. Ihr Anteil bewegte sich um 1650 bei ca. 40 % und stieg bis zum
Ende des Jahrhunderts auf ca. 46 % an.

IV. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER DORFSCHULEN
IVA. Die Schulzeit

In bezug auf das Alter der Schüler beim Schuleintritt bzw. der Schulentlassung sind
der Großen Kirchenordnung keine Informationen zu entnehmen. Ähnlich verhält es sich
hinsichtlich der täglichen Schulzeit an den Dorfschulen. Die Große Kirchenordnung
macht auch hier keine Angaben.

153 LKA, A 1, 1586 II.

134 Albert Ilien/Utz Jeggle, Leben auf dem Dorf. Zur Sozialgeschichte des Dorfes und
Sozialpsychologie seiner Bewohner. 1978. S. 52.

135 LKA, GKO, Bl. 192.

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