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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0179
Leon Schmalzbach

In Gemeinden, wo Trauerfälle eintreten, können Trauergottesdienste in den Häusern
abgehalten werden. Es bedarf hierbei nur einer Nachricht an die zuständige Polizeibehörde
, in welchem Haus und zu welchen Zeiten die Trauergottesdienste stattfinden.

Wir benötigen auch jetzt sofort eine Mitteilung darüber, ob in dem Besitz an
Gemeinderegistern seit dem 10. November Änderungen eingetreten sind. Zutreffendenfalls
ist uns hierüber genauer Bescheid zu geben. Die Gemeinderegister werden jetzt in
erhöhtem Umfang für Ausstellung von Urkunden zur Auswanderung, für Kennkarten
und Namensänderungen benötigt. Wir ersuchen um Mitteilung, wer in der dortigen
Gemeinde die Führung der Gemeinderegister nunmehr übernommen hat.

Die Israelitische Zentralkasse muß selbstverständlich nach wie vor ihren Verpflichtungen
gegenüber den Beamten und Angestellten, gegenüber den notleidenden Gemeinden
und bedürftigen Menschen nachkommen. Wir müssen deshalb die Gemeindepflegen
ersuchen, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Isr. Zentralkasse umgehend zu
erfüllen; wir sind auf den Eingang der Gelder dringend angewiesen.

Wir ersuchen hiermit gleichzeitig die Gemeindepflegen und Vorsteherämter, uns
mitzuteilen, wo das Vermögen einschließlich Betriebsvermögen der Gemeindepflegen
durch Anordnungen der Geheimen Staatspolizei gesperrt ist oder wo durch eine
Anordnung des Herrn Oberfinanzpräsidenten Württemberg Devisenstelle Stuttgart
über das Vermögen nicht verfügt werden kann. Zutreffendenfalls ersuchen wir um
Durchschlag der betreffenden Anordnung. Das Gleiche gilt für die in den Gemeinden
befindlichen Vereins- und Stiftungsvermögen der Gemeinden.

Da nunmehr die Lehrer in den Gemeinden ihre Arbeit wieder aufnehmen können,
während wir nicht wissen, ob in allen Gemeinden die Vorsitzenden der Vorsteherämter
und die Gemeindepfleger wieder zu Hause sind, müssen sämtliche Lehrer sich in den
Dienst der Aufgaben der Gemeinden in erhöhtem Umfang stellen.

Dr. Gumbel.

(Dieses Rundschreiben ist Ende Nov./Anfang Dez. 1938 zu datieren.)

Dok. VIII Auflistung der standesamtlichen Register der israelitischen Gemeinde mit

Empfangsbescheinigung vom 17. Dezember 1938.
Lagerort: SAH API 5422 Bd. Rechtsverhältnisse der Israelitischen Gemeinde.

Standesamtliche Register der israelitischen Kirchengemeinde.

A Geburtenregister:

a) Geburtsregister 1800 - 1874 (193 Seiten)

5 alte Einlagebogen über Geburten vor 1800

b) Geburtsregister von 1859 - 1874 (20 beschriebene Seiten)
1 Heft alte Geburtsaufzeichnungen (56 Seiten)

c) Geburtsregister 1874 - 1930

d) Geburtsregister 1800 - 1860 (58 Seiten)

e) Namentliches Verzeichnis der Geburten von 1800 - 1905

f) Register der israelitischen Jugend 1825 - 1846 (21 Seiten)

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