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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0025
Owingen 1584

die Surplusansprüche, die sich hinter den verschiedenen Rechts- und Herrschaftstiteln
verbergen, weitgehend aus den Augen verloren42.

Zum anderen stößt aber auch der direkte Rückgriff auf die Quellen, der dieses
Dilemma beheben könnte, bald an Grenzen, die sich aus der Quellenlage, aus dem
fragmentarischen Charakter des Überlieferten, insbesondere für den Zeitraum vor dem
16. Jahrhundert ergeben. So verbleibt also im Rahmen dieser Arbeit nur die Möglichkeit,
sich innerhalb dieser engen Grenzen bewußt zu halten, daß es bei dem zu beschreibenden
Kampf um Herrschaftsgebiete und Herrschaftsrechte nicht lediglich um abstrakte
Rechtstitel geht, sondern um Aneignungs- und Verfügungsansprüche auf bäuerlichen
Surplus sowie um Titel legitimer Gewaltausübung, die unter anderem geeignet sind,
derartige Surplusabschöpfung zu garantieren oder erst durchzusetzen.

2.1. Die äußere Entwicklung der Herrschaft: Genese des Territoriums

Ein derartiger Uberblick zur Geschichte der Grafschaft Zollern nimmt sich am
günstigsten das frühe 15. Jahrhundert als Ausgangspunkt, da dort ein langer Prozeß des
Herrschaftszerfalls mit dem >Bruderzwist< zwischen Eitelfriedrich I. und Friedrich, gen.
der Ottinger, beide Grafen von Zollern, seinen negativen Kulminationspunkt findet.

Dieser Prozeß war im 13. und 14. Jahrhundert insbesondere durch die Abspaltung
immer neuer Seitenlinien der Grafen von Zollern gekennzeichnet. Bereits um 1170 ging
mit der Abspaltung der Grafen von Hohenberg ein Großteil des ursprünglichen
Herrschaftsgebietes verloren. Kurz danach spaltete sich die erfolgreichere fränkische,
später preußische Linie und 1288 die Zollern-Schalksburgische Linie ab. Der verbliebene
Rest des Herrschaftsgebietes, dessen Ausdehnung sich im wesentlichen mit der späteren
Grafschaft Zollern deckte, wurde dann 1344 zwischen der Schwarzgräflichen, der
Straßburger Linie und dem Grafen Ostertag aufgeteilt.

Die letzte Teilung wurde 1412 mit dem Aussterben der Schwarzgräflichen Linie und
den dadurch erfolgenden Rückfall von deren Herrschaftsgebiet zwar quasi wieder
rückgängig gemacht, doch hatte diese besondere Form des >struggle for rent<, das heißt
die Aufsplitterung des Herrschaftsgebiets innerhalb des eigenen (Adels-)Geschlechts,
bereits 1402 mit der Aufteilung des verbliebenen Herrschaftsgebietes unter den beiden
Brüdern Eitelfriedrich I. und Friedrich, gen. der Öttinger, zu einem Tiefpunkt der
Herrschaftsentwicklung geführt.

Hatten nämlich alle bisherigen Teilungen zwar zu einer permanenten Schmälerung
der ökonomischen Basis dieses zum alten schwäbischen Hochadel gehörenden
Geschlechts geführt, so waren sie doch - ausgenommen die Auseinandersetzungen
zwischen der Zollerischen und der Hohenberger Linie während des Interregnums, in
denen beide Seiten, allerdings ohne Erfolg, versuchten, ihre Machtposition zu stärken
und zu festigen — bislang ohne massivere und gewalthafte Auseinandersetzungen von
statten gegangen. Dagegen mündete die letzte Teilung zwischen 1412 und 1429 in den
permanenten und offenen Konflikt um die Alleinherrschaft im verbliebenen Herrschaftsgebiet
.

42 Dies muß auch für die auf dem Hintergrund sonstiger Arbeiten zur Geschichte Hohenzollerns
verdienstliche Arbeit von Karl-Friedrich Eisele, Studien zur Geschichte der Grafschaft
Zollern und ihrer Nachbarn (Arbeiten zum Historischen Atlas von Südwestdeutschland 2),
Stuttgart 1956, gesagt werden.

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